Richtlinien

Richtlinien sind zur Durchführung von Gesetzen, Verordnungen oder Satzungen oder zur gleichmäßigen Ausübung des Ermessens erlassene Regierungsakte oder innerdienstliche Weisungen, die noch nicht den Einzelfall regeln und daher nicht Verwaltungsakte sind.

Überprüfbar für den Bürger nur durch den Angriff gegen den auf grund der Richtlinien erlassenen Verwaltungsakte, sofern der Kläger Betroffener ist (>> Rechtsmittel), oder im Wege der Normenkontrollklage beim OVG Lüneburg (>> Rechtsmittel)

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein