>> Dienstreise, >>
Dienstgang, >> Fahrkosten.
Reisekosten ist der Oberbegriff für die auf einer Dienstreise entstehenden Fahrkosten, den Ersatz von sonstigen Aufwendungen durch Tage- und Übernachtungsgelder sowie den Ersatz von
Auslagen.
Wenn die Verwaltung schreibt: „Reisekosten werden erstattet", so werden nach den dafür geltende Vorschriften daher neben Fahrkostenersatz auch pauschalierte und gestaffelte Tage- und Übernachtungsgelder gezahlt; stellt die Verwaltung Unterkunft und Verpflegung amtlich, gibt es allerdings Kürzungen, s. >>
Dienstreise.
Nur wenn es heißt: „Fahrkosten werden erstattet", beschränkt sich der Absender solcher Zusagen auf den Ersatz der Aufwendungen für Hin- und Rückfahrt.
|