Reisekosten

>> Dienstreise, >> Dienstgang, >> Fahrkosten

Reisekosten ist der Oberbegriff für die auf einer Dienstreise entstehenden Fahrkosten, den Ersatz von sonstigen Aufwendungen durch Tage- und Übernachtungsgelder sowie den Ersatz von Auslagen.

Wenn die Verwaltung schreibt: „Reisekosten werden erstattet", so werden nach den dafür geltende Vorschriften daher neben Fahrkostenersatz auch pauschalierte und gestaffelte Tage- und Übernachtungsgelder gezahlt; stellt die Verwaltung Unterkunft und Verpflegung amtlich, gibt es allerdings Kürzungen, s. >> Dienstreise

Nur wenn es heißt: „Fahrkosten werden erstattet", beschränkt sich der Absender solcher Zusagen auf den Ersatz der Aufwendungen für Hin- und Rückfahrt.


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein