Dienstgang |
Der Dienstgang ist eine
Dienstreise innerhalb des Dienstortes. Die tatsächlich entstandenen Fahrkosten eines Dienstgangs zuzüglich etwaiger Auslagen werden erstattet, die Fahrkosten bis zur Höhe des Beförderungspreises öffentlicher Verkehrsmittel, wenn nicht die Benutzung eines Pkw genehmigt ist (dann: 0,25 DM je km, falls dieser mehr als 600 ccm hat), vgl. auch Dienstreise. |