Dienstgang

Der Dienstgang ist eine Dienstreise innerhalb des Dienstortes. 
Die tatsächlich entstandenen Fahrkosten eines Dienstgangs  zuzüglich etwaiger Auslagen werden erstattet, die Fahrkosten bis zur Höhe des Beförderungspreises öffentlicher Verkehrsmittel, wenn nicht die Benutzung eines Pkw genehmigt ist (dann: 0,25 DM je km, falls dieser mehr als 600 ccm hat), vgl. auch Dienstreise.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein