Laufbahn

Die Ämterfolge, gesetzlich, durch Verordnungen und Erlasse festgelegt, die ein Beamter mit einer bestimmten Vorbildung regelmäßig oder auf Grund besonderer Befähigung durch Beförderung innerhalb der in der Besoldungsordnung A (>> Bezüge) festgelegten >> Ämter durchlaufen kann. 

Die Laufbahnen sind eingeteilt in Laufbahngruppen: Höherer Dienst, gehobener Dienst, mittlerer Dienst, einfacher Dienst; sie unterscheiden sich durch die Vorbildung, ferner durch die Eingangsämter, z.B. Laufbahn der Studienräte, Lehrer, Inspektoren etc. Laufbahnwechsel ist nur ausnahmsweise möglich. 

Näheres für Lehrer siehe Schl.-H. Lehrer-Laufbahn-VO (SH.LLVO), die Laufbahnordnung für Lehrer an allgemeinbildenden Schulen, Erl. des schl.-h. KM vom 8.4.1971, NBl. KM Schl.-H. S. 158.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein