Abkürzungen

Abkürzungen im amtlichen Schriftverkehr: 

Ein amtl. Abkürzungsverzeichnis gibt es in Schleswig-Holstein. nicht, wohl aber für den Bund.

Abkürzungen (z.B. „LSA") können die Kurzbezeichnung einer Behörde, aber auch Teil einer Referats- bzw. Dezernatsbezeichnung sowie eines Aktenzeichens sein (>> Akten). 

Derartige Abkürzungen treten im innerbehördlichen Schriftverkehr an die Stelle des Namens und der Funktionsbezeichnung des betreffenden Bediensteten (z.B. „X 1" tritt in Sch.-H. an die Stelle von „Der Leiter der Allgemeinen Abteilung des Kultusministeriums"). 

Üblich ist ferner die Abkürzung von Gesetzen, Verordnungen, gegebenenfalls Richtlinien und ihren Fundstellen (z.B. „LVwG" für „Landesverwaltungsgesetz Sch.-H.", „BGBl. I" für „Bundesgesetzblatt, Teil I!). 

Die gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und ergänzende Erlasse schreiben z.T. die Benutzung von Abkürzungen vor.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein