Funktionsbezeichnung

Die Funktionsbezeichnung ist von der Amtsbezeichnung (AB) (>> Amt) terminologisch zu unterscheiden, sie stimmt auch in der Regel nicht mit der Amtsbezeichnung überein. 

Im Gegensatz zur Amtsbezeichnung darf die (nicht mit der Amtsbezeichnung übereinstimmende) Funktionsbezeichnung nicht wie ein „Titel" im Privatverkehr verwandt werden. 

Funktionsbezeichnung und Amtsbezeichnung fallen z.B. auseinander bei „Abteilungsleiter" (Funktionsbezeichnung im Ministerium) und „Leitender Ministerialrat" (die meisten Abteilungsleiter in Schl.-H. tragen diese Amtsbezeichnung). 

Bei Richtern und (z.Zt.) auch bei Lehrern in der BesGr. A 12 an Grund- und Hauptschulen fallen Funktionsbezeichnung und Amtsbezeichnung zusammen.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein