Schulausflug Jugendherbergen   Seite drucken

Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Nordmark e.V. - Infos über Jugendherbergen
Reisekostenabrechnungsverfahren für Lehrerinnen und Lehrer aus Schleswig-Holstein in schleswig-holsteinischen Jugendherbergen des DJH-Landesverbandes Nordmark e.V.

Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Nordmark e.V.
Infos über Jugendherbergen finden Sie unter
http://www.jugendherberge.de/nordmark
  oder unter
http://www.hamburger-bildungsserver.de/lernorte/nordmark/welcome.htm

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REISEKOSTEN - ABRECHNUNGSVERFAHREN für Lehrerinnen und Lehrer aus Schleswig-Holstein
in schleswig-holsteinischen Jugendherbergen des DJH-Landesverbandes Nordmark e.V.
 

Hinweis: eventuell gibt es neuere Informationen unter diesem Link:
http://www.hamburger-bildungsserver.de/lernorte/nordmark/reisekosten.htm
 

Seit mehreren Jahren gehörten alle 41 schleswig-holsteinischen Jugendherbergen des DJH-Landesverbandes Nordmark e.V. zu den Häusern, die bei Klassenfahrten und Schullandheimaufenthalten "quasi von Amts wegen unentgeltlich Unterkunft und Verpflegung" für Begleitpersonen gewähren. Das Reisekostenbudget der einzelnen Schule in Schleswig-Holstein wurde so entlastet. Denn die bei diesen Fahrten von Schleswig-Holsteiner Schulen anfallenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten der Gruppenleiter wurden vom DJH direkt mit dem Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein abgerechnet.

Die geringere Höhe des jetzt beim Land dafür zur Verfügung stehenden Budgets zwang uns im Jahre 2004 erstmalig zu einer Änderung des Verfahrens.

  • Für die meisten schleswig-holsteinischen Jugendherbergen unseres Landesverbandes ändert sich nichts. Ganzjährig wird bei Klassenfahrten quasi von Amts wegen Unterkunft und Verpflegung gewährt.
  • In folgenden sieben Jugendherbergen werden wir für Klassenfahrten, die zwischen dem 1. Mai und dem 30. September stattfinden, nicht mehr nach dem schleswig-holsteinischen Verfahren abrechnen können: JH Büsum, JH Hörnum, JH List, JH Tönning, JH Westerland, JH Wittdün und JH Wyk. *
  • Für die Zeit vor dem 1. Mai und nach dem 30. September ändert sich in den namentlich genannten Jugendherbergen nichts: Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten von zwei Begleitpersonen pro Klasse werden zentral abgerechnet.

Weiterhin gilt unverändert:

  • Das Abrechnungsverfahren gilt auch , wenn die zweite Begleitperson keine hauptamtliche Lehrkraft ist.
  • Bei Integrationsklassen bzw. Klassen von behinderten Schülerinnen und Schülern können auch mehr als zwei Begleitpersonen pro Klasse abgerechnet werden.
  • Auch kurze Aufenthalte mit z.B. nur einer Übernachtung sind möglich.

Dieses geänderte Verfahren gilt auch im Jahre 2005.

Zum Verfahren:

Die Abrechnung der Kosten erfolgt intern zwischen DJH und Ministerium. Die Kosten werden nicht dem Reisemittelbudget der einzelnen Schule belastet und erscheinen auch nicht auf der Rechnung für den Aufenthalt der Klasse. Die Reisekosten-Regelung gilt ausschließlich für schleswig-holsteinische Schulklassen, die im Bundesland Schleswig-Holstein auf Klassenfahrt sind.
Lehrkräfte Schleswig-Holsteiner Schulen erhalten nach Abschluss des Aufenthalts in der Jugendherbergen für sich und eine zweite Begleitperson von der Jugendherberge nur eine Aufenthaltsbestätigung, die den An- und Abreisetag und die in Anspruch genommenen Verpflegungsleistungen nennt. Die Aufenthaltsbestätigungen dient als Nachweis für die Durchführung der Klassenfahrt und kann z.B. für die private Steuererklärung oder bei der Abrechnung von ggf. angefallenen Fahrtkosten Verwendung finden.


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein