Rechtschreibung

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Umsetzung der Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen in Schleswig-Holstein
Hinweise zum Umgang mit der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung

Umsetzung der Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen in Schleswig-Holstein
(NBI.MBF.Schl.-H. 2006 S. 109)
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 18. April 2006 – III 30 - 320.351.24 - 1

1. Die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen.
2. Die gültige Fassung von Regeln und Wörterverzeichnis (Stand 2006) ist im Internet unter www.rechtschreibrat.com zugänglich. Dort ist spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres auch eine Extra-Ausgabe des Sprachreports mit einer Gegenüberstellung zu finden über das, was bisher galt und zukünftig gelten soll.
3. Bis zum 31. Juli 2007 werden Schreibweisen, die durch die Amtliche Regelung, Stand 2006, überholt sind, nicht als Fehler markiert und bewertet.
4. In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach den Erklärungen des Verlages der Amtlichen Regelung (Stand 2006) vollständig entsprechen.

Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann

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Hinweise zum Umgang mit der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
(NBI.MBF.Schl.-H. 2005 S. 203) 
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 23. Juli 2005 - III 31 - 320.351.24 - 1
 
Für den Umgang mit der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung gelten mit Beginn des Schuljahrs 2005/06 die folgenden Bestimmungen:
 
1. Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, wie sie sich aus der Amtlichen Regelung von 1996 in der Fassung von 2004 ergibt, ist die verbindliche Grundlage des Rechtschreibunterrichts an allen Schulen.
 
2. Für die in den Teilen A (Laut-Buchstaben-Zuordnungen), C (Schreibung mit Bindestrich) und D (Groß- und Kleinschreibung) enthaltenen Regeln und dadurch festgelegten Schreibweisen endet am 31.7.2005 die Übergangszeit. Davon abweichende Schreibweisen werden ab dem 1.8.2005 als Fehler markiert und bewertet.
 
3. Für die in den Teilen B (Getrennt- und Zusammenschreibung), E (Zeichensetzung) und F (Worttrennung am Zeilenende) enthaltenen Regeln und festgelegten Schreibweisen wird die Übergangszeit bis zu einer abschließenden Regelung verlängert; das heißt, vor 1996 geltende Schreibweisen werden bis auf Weiteres nicht als falsch markiert und bewertet. Das gilt auch für den Überschneidungsbereich von Getrennt- und Zusammenschreibung und Groß- und Kleinschreibung.
 
4. Der aktuelle Stand des Regelwerks und des Wörterverzeichnisses ist im Internet (auf der Homepage des Instituts für deutsche Sprache, www.ids-mannheim.de unter „Service-Einrichtungen“) und im Buchhandel zugänglich.
 
5. In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach den Erklärungen des Verlags den aktuellen Stand der Regelung vollständig enthalten. 
 
6. Dieser Erlass tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 1. Oktober 1999 außer Kraft.
 
   
Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann
 

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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein