Personalplanung  Personal Seite drucken

Wie funktioniert Personalplanung?
(aus SCHULE AKTUELL, NBL. 14/97)

In Schleswig-Holstein gibt es fast 1 .000 Grund-, Haupt- und Realschulen. Die Personalplanung für diese Schularten wird gemeinsam von den Schulämtern und vom Ministerium gemacht. In jedem Schuljahr gibt es viele Veränderungen - Lehrkräfte gehen in den Ruhestand, nehmen Erziehungsurlaub, beantragen Teilzeit, andere werden eingestellt. So wurden zum. Beispiel allein im laufenden Schuljahr 720 Lehrkräfte mit unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen eingestellt, rund 400 Lehrkräfte wurden kreisübergreifend und kreisintern versetzt.
Dieses "Personalkarussell" zu bewegen, erfordert eine präzisen Zeitplan und gute Organisation Ministerium, Schulämter und Personalräte bemühen sich, die Personalplanung so transparent wie möglich zu gestalten.
Grundlage aller Planungen und Entscheidungen ist der vom Landtag beschlossene Haushalt, der jeweils am Ende des alten oder zu Beginn des neuen Haushaltsjahres verabschiedet wird. Mit Hilfe des Planstellenbemessungsverfahrens werden die für die Grund-, Haupt-, Sonder- und Realschulen bewilligten Stellen dann auf die 15 Schulämter verteilt. Der erforderliche Planstellenerlaß erscheint jeweils am 19. März eines jeden Jahres. (Für die am Projekt "Dezentralisierung" beteiligten
Schulämter Pinneberg und Flensburg gelten gesonderte Verfahren.)
Bis Mitte März müssen Ministerium und Schulämter alle Anträge und Bewerbungen aufgearbeitet haben. Damit das möglichst reibungslos und zügig gehen kann, ist es besonders wichtig, daß die Antragsfrist eingehalten wird - für das Schuljahr 1998/99 läuft die Frist ausnahmsweise bis zum 31 . Januar 1998, sonst immer bis zum 15. Dezember eines Jahres (wird in der Dezember-Ausgabe des Nachrichtenblattes veröffentlicht).
Nachdem der Planstellenerlaß veröffentlicht ist, stellt das jeweilige Schulamt die Zahl der zu versetzenden Lehrkräfte fest. Dies wird 1998 bis zum 25. März geschehen. Am 28./29. April findet dann die kreisübergreifende Versetzungsrunde im Ministerium statt, an der neben den Schulämtern auch die Bezirkspersonalräte und der Hauptpersonalrat beteiligt sind. In dieser Runde werden Versetzungswünsche aus persönlichen Gründen verhandelt. Dabei spielen unter anderem die soziale Lage der jeweiligen Lehrkraft, die Fächerkombination, Anzahl der Versetzungsanträge und Aufnahmemöglichkeiten in den Wunschkreisen eine Rolle. Es gibt kein starres Verfahren. Jeder Einzelfall wird individuell behandelt.. Es werden jedoch nicht alle in einem Kreis freiwerdenden Stellen in dieser Runde besetzt. Eine Reserve bleibt für Lehrkräfte aus dem Lehrerländertausch sowie für Fachanforderungen oder sonstige Zu- und Abgänge.
Der nächste Schritt in der Personalplanung ist dann die Einstellungsrunde, in der die unbefristeten Stellen vergeben werden. Nachdem die Schulämter und das Ministerium erneut die Zahl der freien Stellen ermittelt haben und mit den Bezirkspersonalräten Einstellungstableaus abgestimmt wurden, findet diese vom 2. bis 4. Juni 1998 im Ministerium statt. Eine Arbeitsgruppe, in der die Schulrätinnen und Schulräte, Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter aus den Schulämtern und des Ministeriums sowie der Hauptpersonalrat vertreten sind, entscheidet über die Besetzung. Dabei müssen einerseits die Anforderungen der einzelnen Schulen erfüllt und andererseits soweit wie möglich die Wünsche der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden.
Dann werden in der Besetzungsrunde am 15. bis 17. Juni befristete Verträge von der oben genannten Arbeitsgruppe vergeben.
Die Stellen für die Lehramtsanwärter in den Schularten Grund-, Haupt-, Sonder- und Realschulen werden von den Seminaren in Zusammenarbeit mit den Schulämtern am 11.Juni verteilt.


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein