Lehrpläne 2008 Unterricht Seite drucken

Lehrplan für das neue Fach WirtschaftlPolitik in der Sekundarstufe I des Gymnasiums
Lehrplanänderungen für das Fach Erdkunde/Geografie für die Sekundarstufe I der weiterführenden allgemein bildenden Schulen Hauptschule, Realschule, Gymnasium
Lehrplanänderungen für das Fach Geschichte für die Sekundarstufe I des Gymnasiums
Siehe auch Fachanforderungen

Lehrplan für das neue Fach Wirtschaft/Politik in der Sekundarstufe I des Gymnasiums
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 1. November 2008 - 111401 – 3024
(NBI.MBF.Schl.-H. 2008 S. 360)

Aufgrund des § 126 Abs. 4 des Schulgesetzes werden für das Fach Wirtschaft/Politik in der Sekundarstufe I der Gymnasien zum 1. November 2008 Fachliche Konkretionen in Kraft gesetzt. Damit wird der Lehrplan Wirtschaft/Politik für die Sekundarstufe I der weiterfüh renden allgemein bildenden Schulen Hauptschule, Realschule (1997) um die Fachlichen Konkretionen für die Schulart Gymnasium ergänzt. Der Grundlagenteil des Lehrplans bleibt unverändert gültig.
Die Fachlichen Konkretionen, Lehrplan Wirtschaft/ Politik, Sekundarstufe I Gymnasium, sowie eine Handreichung zur Berufs- und Studienorientierung stehen im Internet unter http://lehrplan.lernnetz.de zum Download bereit.
Die Lehrpläne Geschichte und Geografie (alte Bezeichnung: Erdkunde) bleiben in Kraft, werden aber insoweit geändert, dass einige Themen und Inhalte dort entfallen und an Wirtschaft/Politik abgegeben werden.

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Lehrplanänderungen für das Fach Erdkunde/Geografie für die Sekundarstufe I der weiterführenden allgemein bildenden Schulen Hauptschule, Realschule, Gymnasium
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 1. November 2008 - III 401 -- 3024
(NBI.MBF.Schl.-H. 2008 S. 360)

Der Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 30. April 1997 - III 501 a - 3244.007.1 - (Fundstelle NBI. MBWFK. Schl.-H. S. 262) wird wie folgt geändert:
1. In den Fachlichen Konkretionen - 2.3.1 Übersicht - Aussagen zur Verbindlichkeit wird der erste Spiegelstrich „- Die Themen sind für die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium verbindlich, für das Gymnasium auch die Inhalte" geändert in „- Die Themen sind verbindlich, die Inhalte sind fakultativ."
2. In den Fachlichen Konkretionen für die Klassenstufe 6 entfällt bei Themen 5. „ Migrationen in Europa" für das Gymnasium der Inhalt: „Flüchtlinge und Arbeitssuchende in Europa".
3. In den Fachlichen Konkretionen für die Klassenstufe 9 -Gymnasium -entfällt bei Themen 2. „Pazifikraum: Motor der Weltwirtschaft" der Inhalt: „Neue Wirtschaftsgemeinschaften im Pazifikraum (ASEAN, NAFTA, APEC)".
4. In den Fachlichen Konkretionen für die Klassenstufe 10-Gymnasium-entfäIItThemen 2. „Eurapa wächst zusammen".
Um den Anforderungen der Kontingentstundentafel und der Fächervernetzung gerecht zu werden, können Verschiebungen von Themen innerhalb von Jahrgängen sowie jahrgangsübergreifend sinnvoll sein und sind daher zulässig. Solche Änderungen sind im schulinternen Fachcurriculum festzuschreiben. Anregungen und Hinweise dazu sind in den „Orientierungshilfen G 8 für die Sekundarstufe I" für die Fächer Geschichte and Geografie (http://lehrplan.lernnetz.de) enthalten.

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Lehrplanänderungen für das Fach Geschichte für die Sekundarstufe I des Gymnasiums
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 1. November 2008 - III 401 – 3024
(NBI.MBF.Schl.-H. 2008 S. 360)

Der Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 30. April 1997
- 111 501 a - 3244.007.1 - (Fundstelle NBI. ME3WFK. Schl.-H. S. 262) wird wie folgt geändert:
1. In den Fachlichen Konkretionen im Abschnitt 2.3.1 Übersicht - Übersicht für das Gymnasium - Aussagen zur Verbindlichkeit wird der erste Spiegelstrich„- Die Themen sind verbindlich, ebenso die fettgedruckten Inhalte" geändert in „- Die Themen sind verbindlich, die Inhalte sind fakultativ".
2. In den Fachlichen Konkretionen für Klassenstufe 10 - Epochenthemen entfallen das zweite Thema „ Politische und gesellschaftliche Entscheidungsfelder" und das dritte Thema „Weltpolitische Problemfelder".

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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein