Kopftuch

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Siehe auch  Koedukation muslimische Schüler

Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts


Kopftuch bleibt im Schulunterricht tabu

Moslemische Lehrerin unterliegt vor Verwaltungsgerichtshof
Mannheim (ap/afp/dpa) 

Das Tragen des moslemischen Kopftuchs bleibt Lehrerinnen an Baden-Württembergs Schulen verboten. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wies gestern in zweiter Instanz die Klage der Lehramtsbewerberin Ferestha Ludin auf Einstellung ab.
Die afghanisch-stämmige Deutsche will im Unterricht das Kopftuch tragen. Landeskultusministerin Annette Schavan (CDU) hatte deshalb 1998 Ludins Übernahme in den Schuldienst abgelehnt, das Verwaltungsgericht Stuttgart eine Klage dagegen im März 2000 abgewiesen.
Wie die VGH-Richter gestern ausführten, sei das Tragen des Kopftuchs im Unterricht zwar Teil des religiösen Bekenntnisses der Klägerin, so dass es eine Einschränkung ihrer individuellen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit darstelle, wenn die Schulverwaltung ihr dies verbietet. Allerdings habe in diesem Fall die beamtenrechtliche "Neutralitätspflicht" Vorrang.
Das Tragen des moslemischen Kopftuches werteten die Richter als "deutlich sichtbares religiöses Symbol", dem sich die Schüler nicht entziehen könnten. Das Tragen könne zudem die "friedliche Koexistenz unterschiedlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen in der Schule beeinträchtigen".
Die ausgebildete Grund- und Hauptschullehrerin berief sich in der mündlichen Verhandlung erneut auf die Religionsfreiheit im Grundgesetz. Das Kopftuch sei Teil ihrer Persönlichkeit und Teil der Glaubenspraxis. Es. sei kein Demonstrationsobjekt, sondern es solle im Islam die "Reize der Frau bedecken". Die 29-Jährige kann nun am Bundesverwaltungsgericht in Berlin Revision gegen das VGH-Urteil einlegen. Ludins Anwalt will vor einer Entscheidung die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Zurzeit unterrichtet Ludin; deren fachliche Eignung auch von baden-württembergischen Behördenvertretern anerkannt wurde, in einer islamischen Privatschule in Berlin.
Scharfe Kritik kam vom Zentralrat der Muslime. Das Urteil bedeute de facto ein Berufsverbot für Muslime, sagte dessen Vertreterin Aziye Köhler. "Im Interesse der Integration von Muslimen ist das nicht haltbar." Die Einstellung muslimischer Lehrerinnen sei auch angebracht, weil in Deutschland "mittlerweile 750000 muslimische Kinder" leben.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte vorigen Oktober einer moslemischen Lehrerin ein Kopftuch im Unterricht erlaubt. Auch in Hamburg und Nordrhein-Westfalen gilt das Kopftuch nicht als Einstellungshindernis. In seinem Kruzifix-Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht 1995 allerdings das Recht auf die so genannte negative Religionsfreiheit bekräftigt. Demnach dürfen Schüler im Unterricht nicht ungewollt mit religiösen Symbolen konfrontiert zu werden.
(Az: VGH 4 S 1439/00)
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Kieler Nachrichten v. 27.06.01


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