Fortbildung Befähigung Sek I

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Erlass über die Anerkennung von Fortbildungen zur Feststellung der Befähigung für das Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I für Grund- und Hauptschullehrkräfte
(NBI.MSB Schl.-H. 2016 S. 301)

Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 24. November 2016 - III·302 - 3350.52.21-

Nach § 10 Satz 3 der Landesverordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Bildung (LVO Bildung) Vom 19. Juli 2016 (GVOBI. Schl.-H. S. ~74) ist eine Lehrkraft verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach Feststellung der Befähigung für das Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe 1 an einer vom IOSH anerkannten Fortbildungsmaßnahme in Fachwissenschaft, Fachdidaktik oder Heterogenität im Umfang von 30 Stunden teilzunehmen und dieses Teilnahme gegenüber der obersten Dienstbehörde nachzuweisen.

Vom IQSH nach § 10 Satz 3 LVO Bildung anerkannt werden Fortbildungen, die überwiegend Themen der Fachwissenschaft, Fachdidaktik und/oder Heterogenität der Sekundarstufe 1 zum Inhalt haben.
Im Online-Buchungssystem Formix sind diese Fortbildungen mit dem Kürzel "OLA" gekennzeichnet. Darüber hinaus werden schulinterne Fortbildungen anerkannt, wenn die Schulleitung dem IQSH die Teilnahme der Lehrkraft bescheinigt und bestätigt, dass diese Fortbildung überwiegend Themen der Fachwissenschaft, Fachdidaktik und/oder Heterogenität der Sekundarstufe 1 zum Inhalt hatte. Auf der Homepage des IQSH ist ein entsprechendes Formular abrufbar. Fortbildungen anderer Anbieter werden vom IQSH im Vorwege auf Antrag der Lehrkraft anerkannt, wenn die Lehrkraft belegt, dass die Fortbildung überwiegend Themen der Fachwissenschaft, Fachdidaktik und/ oder Heterogenität der Sekundarstufe 1 zum Inhalt hat, und im Anschluss an die Fortbildung dem IOSH eine Teilnahmebescheinigung übersendet.

Eine Anerkennung nach § 10 Satz 3 LVO Bildung ist für Fortbildungen möglich, an denen die Lehrkraft innerhalb von drei Jahren nach der Beförderung teilgenommen hat.

Kiel, 24. November 2016

Britta Ernst
Ministerin für Schule und Berufsbildung

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein