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Einbürgerung von ausländischen Kindern unter zehn Jahren

Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 24. August 2000 - III 413

Im Rahmen der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wurde eine Übergangslösung für die Einbürgerung von in Deutschland geborenen ausländischen Kindern unter zehn Jahren geschaffen. Diese Bestimmung ist noch bis zum 31. Dezember 2000 in Kraft.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen hat in diesem Zusammenhang zwei Publikationen herausgeben. Sie sind dort auch in größerer Auflage kostenlos zu beziehen:
Wie werde ich Deutsche/r? - Diese Publikation enthält allgemeine Informationen über Einbürgerungsverfahren und -voraussetzungen.
Wie wird Ihr Kind Deutsche/r? - Diese Publikation informiert Eltern über die speziellen Möglichkeiten der Einbürgerung von Kindern.

Bestellanschrift:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen Postfach 14 02 80
53107 Bonn Telefax: 02 28/5 27 27 60.
Unter "www.einbuergerung.de" sind weitere Informationen zum Thema Einbürgerung erhältlich.


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein