Dezentralisierung von Verantwortung im Schulbereich

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Modellvorhaben "Dezentralisierung von. Verantwortung im Schulbereich"
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 6. November 1997 - III 121 -(S. 430 NBI.MBWFK.Schl.-H. 1997)

Das Modellvorhaben "Dezentralisierung von Verantwortung im Schulbereich" mit zweijähriger Laufzeit endet mit Ablauf des Schuljahres 97/98 zum 31.Juli 1998. Am Modellvorhaben beteiligt sind das Schulamt sowie die Grund, Haupt-, Sonder und Realschulen des Kreises Pinneberg; im Kreis Dithmarschen sind es die beruflichen Schulen.
In den Modellvorhaben des Projektes werden eine möglichst eigenständige Personalsteuerung und - verwaltung für Schulen (bei den Schülen des allgemeinbildenden Schulwesens unter Beteiligung des Schulamtes) erprobt und dabei insbesondere folgende Aufgabenbereiche in eigener Verantwortung wahrgenommen: · Eigenverantwortliche Bewirtschaftung von zugewiesenen Personalmitteln.
· Neueinstellungen im Rahmen abgestimmter Nach- oder Neubesetzungen. Die Schulen erhalten durch Ausschreibung von Stellen die Möglichkeit, auch auf die Fächerversorgung und damit u.a. auch auf das jeweilige Schulprofil stärker Einfluß zu nehmen.
· Die Möglichkeit zur Stellenausschreibung erfolgt im Rahmen zentraler Vorgaben.
An den Beruflichen Schulen des Kreises Dithmarschen in Heide und Meldorf werden entsprechende Aufgaben durch die Schulen wahrgenommen.
Mit diesem Verfahren konnte der im Bereich der Schulämter/Schufen und im Bereich des Ministeriums durch aufwendige Abstimmungsverfahren entstehende Verwaltungsaufwand reduziert werden, die Entscheidungen werden ortsnah getroffen.
Ab dem Schuljahr 98/99 wird der Modellversuch "Dezentralisierung von Verantwortung im Schulbereich" als Projekt zunächst für die Dauer von zwei Jahren fortgeführt.
Teilnehmer sind:
· das Schulamt und die Grund-, Haupt-, Sonder- und Realschulen des Kreises Pinneberg und der Stadt Flensburg,
· die Gymnasien des Kreises Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg.
Als weitere Projektteilnehmer sind die Beruflichen Schulen des Kreises Dithmarschen, des Kreises Nordfriesland und des Kreises Steinburg vorgesehen. Für diesen Teilnehmerkreis liegt die Zustimmung seitens des Hauptpersonalrates (Lehrer) noch nicht vor.
Über Ausweitungen zum Schuljahr 1999/2000 wird zeitgerecht entschieden.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein