Unfallversicherung

Unfallversicherung: Schüler, in der Schule und auf dem Weg zur oder von der Schule, Kinder im gleichen Umfang beim Besuch von Kindergärten und sie dabei begleitende Eltern, ferner ehrenamtlich Tätige bei dieser Tätigkeit sind gesetzlich gegen Körperschäden bei einem Unfall versichert. 


Nähere Auskünfte sind in Schleswig-Holstein zu erfragen bei der Ausführungsbehörde für Unfallversicherung des Landes Schleswig-Holstein in Kiel-Gaarden, Schulstraße 29.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein