Personalrat |
Personalrat (Personalvertretung): vgl. das
Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.) Der Personalrat vertritt in den Schulen („örtlicher Personalrat "), beim Schulamt (Bezirks Personalrat ) und Kultusministerium („Hauptpersonalrat (L)" und „Hauptpersonalrat (K)") die Belange der Lehrer („L") und Verwaltungsangehörigen („K") in getrennten Vertretungen gegenüber den Dienststellenleitern. Sie haben an Personal- und Sozialmaßnahmen - mitzuwirken oder mitzubestimmen (>> Mitbestimmung). Bei Mitbestimmung ist die Maßnahme nur mit Zustimmung des PR möglich; die Einschaltung des Hauptpersonalrats und einer Einigungsstelle bei der Landesregierung ist möglich. Näheres vgl. §§ 47 bis 58 MBG Schl.-H.. |