Personalrat

Personalrat (Personalvertretung): vgl. das Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.)

Der Personalrat vertritt in den Schulen („örtlicher Personalrat "), beim Schulamt (Bezirks Personalrat ) und Kultusministerium („Hauptpersonalrat (L)" und „Hauptpersonalrat (K)") die Belange der Lehrer („L") und Verwaltungsangehörigen („K") in getrennten Vertretungen gegenüber den Dienststellenleitern. 
Sie haben an Personal- und Sozialmaßnahmen - mitzuwirken oder mitzubestimmen (>> Mitbestimmung). 

Bei Mitbestimmung ist die Maßnahme nur mit Zustimmung des PR möglich; die Einschaltung des Hauptpersonalrats und einer Einigungsstelle bei der Landesregierung ist möglich. Näheres vgl. §§ 47 bis 58 MBG Schl.-H..

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein