Personalakten |
>> Akteneinsicht. Die Personalakten sind die den Beamten persönlich betreffenden >> Akten und unterliegen daher besonderem Schutz vor Einsichtnahme Dritter. Disziplinarvorgänge sind nicht zu ihnen zu nehmen, sondern als Nebenakte zu führen, wenn sie nicht in den Sachakten ohne >> Disziplinarverfahren abgeheftet werden. Die >> Prüfungsakte ist nicht Bestandteil der Personalakte. |