Organe

Organe sind den rechtsfähigen >> Anstalten sowie den >> Körperschaften des öffentlichen Rechts zugeordnet, nichtrechtsfähige Anstalten und Behörden können nur „Beiräte, Ausschüsse" etc. haben („Gremien") wobei die Bezeichnung „Konferenz" daran nichts ändert, § 100 LVwG. „Organe" haben immer Entscheidungskompetenz, sonstige Gremien nur, wenn sie ihnen übertragen ist, sonst Beratungskompetenz.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein