Lehrer

Lehrer: >> Funktions-, z.Zt. in der Bes.Gr. A 12 an den Grund- und Hauptschulen auch Amtsbezeichnung für Lehrende an öffentlichen Schulen. 

Im Bereich des Landesschulamtes Schl.-H. und im IPTS fallen nicht dem höheren Verwaltungsdienst angehörende hauptamtliche Bedienstete ab BesGr. A 13 z.Zt. unter die SH.LLVO und die o.a. Laufbahnordnung und sind daher laufbahnrechtlich Lehrer. 

Wegen der Rechte und Pflichten der Lehrer in öffentlichen Schulen vgl. „Kleine Schulkunde I" in der Reihe „Wegweiser für die Lehrerfortbildung" des IPTS und z.B. Lehrerdienstordnung im NBl., auch >> Laufbahn, >> Amt, >> Bezüge, >> Körp. Züchtigung, >> Dienstvorgesetzte, >> Dienstherr.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein