Hochschullehrer

„Hochschullehrer" ist z.Zt. ein beamtenrechtlicher Oberbegriff (in Schl.-H.) für beamtete „Professoren" (einschließlich der „ordentlichen P.") und „Dozenten an einer wissenschaftlichen Hochschule" (so HochschulG Schl.-H.). „HL" ist in beamtenrechtlichen Erlassen daher so auszulegen, solange nichts anderes definiert ist. 
Unter HL wird jedoch in anderen Bundesländern z.T. auch noch der Mitarbeiter mit „Lehrbefähigung" verstanden, was für wissenschaftliche Mitarbeiter wichtig sein kann.

Eine Klärung der Begriffe im ganzen Bundesgebiet könnte gesetzestechnisch nur eine entsprechende Ergänzung des BRRG oder das geplante Hochschulrahmengesetz bringen.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein