Geschenke

Die Annahme von Geschenken durch einen Beamten, die sich auf sein Amt beziehen, ist nur mit Zustimmung des Ministeriums, bei Grund-, Haupt-, Sonder- u. Realschulen des Schulamts möglich. 

Wichtige Hinweise für das Verhalten bei Einladungen zum Mittagessen, Überreichen von Werbegeschenken etc. sind in einem Erlass des Bundesinnenministers zusammengefaßt. 

Nur, wo der Anschein vermieden wird, und wo eine Absage gesellschaftlich Ärgernis hervorrufen würde, sollten Einladungen zum Essen oder wertlose Werbegeschenke angenommen werden.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein