Geschäftsverteilungsplan

Der Geschäftsverteilungsplan ist die schriftliche Gliederung einer Verwaltungseinheit mit den schriftlich festgelegten Zuständigkeiten des einzelnen Bediensteten innerhalb der Einheit, wodurch zugleich sein Hauptamt (mit-) bestimmt wird (>> Amt). 

Die dem Geschäftsverteilungsplan vorangestellten Gliederungsübersichten werden „Organisationsplan" genannt. Der Geschäftsverteilungsplan ist >> innerdienstliche Weisung des Behördenleiters. 

Er kann jederzeit im Rahmen der Gesetze und Zuständigkeitsvorschriften, die für die Behörde als Ganzes gelten, geändert werden. Änderungen sollten aber mit den Betroffenen vorher unter dem Gesichtspunkt der >> Anhörung besprochen werden, denn wenn durch die Änderung die Aufstiegschancen oder die Wertigkeit der Funktion des Bediensteten verschlechtert werden, handelt es sich um einen anfechtbaren Verwaltungsakt, s. auch >> innerdienstlichen Weisung („Grundverhältnis").

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein