Erlass

1) Der Verzicht auf eine Forderung. 

2) Erlass ist eine auf Grund einer Rechtsvorschrift (Gesetz, Verordnung, Satzung) getroffene, schriftliche Vereinbarung >> Verfügung, Richtlinie (>> Ermessen, >> Beurteilung) oder >> innerdienstliche Weisung.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein