Entschädigung

Siehe zunächst >> Aufwandsentschädigung, >> Ehrenamt, >> Dienstreise, >> Dienstgang, >> Schadensersatz, >> Amtspflichtverletzung

Ferner können Zeugen und Sachverständige vor Gericht oder im - besonders durch Gesetz anzuordnenden - förmlichen Verwaltungsverfahren Entschädigung verlangen. 

Hier ist unter
Entschädigung Ersatz der Fahrkosten und des Lohnausfalls zu verstehen.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein