Dienstweg

Der Dienstweg ist der im dienstlichen Verkehr einzuhaltende „Weg zum Vorgesetzen des Vorgesetzten" oder zur übergeordneten Dienststelle über die Vorgesetzten . 
(Zum Begriff „Vorgesetzter" >> Dienstvorgesetzter).

Beispiele: 
Der Dienstweg für ein Schreiben eines Studienrats an einem Gymnasium an das Landesschulamt lautet:
„An das LSA ... durch den Herrn Leiter des X-Gymnasiums, OStD Y"; das Schreiben ist bei dem OStD „in den Geschäftsgang" zu geben. 

Der Dienstweg für ein Schreiben eines Lehrers an einer Grundschule an das Landesschulamt lautet: 
„An das LSA ... durch das Schulamt des Kreise/den Schulrat in der kreisfreien Stadt ... durch den Leiter der GS X, Herrn Rektor Y". 

Auch bei dienstlichem Vortrag ist der Dienstweg einzuhalten; der unmittelbar Vorgesetzte muß wissen, wenn der ihm unterstellte Beamte mit dem nächsthöheren Vorgesetzten spricht. 

Abweichungen vom Dienstweg sind bei förmlichen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Übergangenen möglich, Näheres in § 181 LBG.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein