d’Hondtsches System

d’Hondtsches System (Höchstzahlverfahren) bei Wahlen: 
Das d'H.S. ist ein bei Verhältniswahlen in der Bundesrepublik Deutschland übliches Verfahren zur Ermittlung der Sitzverteilung bei mehreren Bewerbern und mehreren Wahlstellen. 

Die von jedem Bewerber erreichtet Stimmenzahl wird durch 1, sodann durch 2, 3, 4, etc. geteilt. Die Reihenfolge der Sitzzuteilung richtet sich nach der Reihenfolge der so errechneten Teilungsergebnisse. 

Die Zuteilung ist begrenzt durch die insgesamt zur Verfügung stehende Sitzzahl. Gilt eine „5%-Klausel", so ist von der Zuteilung ausgenommen, wer nicht 5 % der abgegebenen Stimmen erreicht hat. 
Beispiel: (ohne 5 %-Klausel): Es sollen 4 Sitze auf 3 Listen zu verteilen sein. Die Liste A soll 3.500, die Liste B 2.000, die Liste C 500 Stimmen erhalten haben:

Teiler  L.A L.B L.C
3.500 (1) 2.000 (2) 500
2 1.750 (3) 1.000  250
1.166,6 (4)  666,6 166,6

Die Liste A erhält also den 1., 3. und 4. Sitz, also 3 Sitze, die Liste B den 2. Sitz, als 1 Sitz, die Liste C erhält keinen Sitz. 

Wegen sonstiger Besonderheiten bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sollte man sich an den in den Massenmedien vor dem Wahltag bekanntgegebenen Wahlmodalitäten orientieren.


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein