Anwesenheitsliste

Die Anwesenheit eines Schülers ist mit Hilfe der Anwesenheitsliste  vor Beginn des täglichen Unterrichts zu kontrollieren. 

Die Anwesenheitsliste ist Teil des Klassenbuches. 

Das Fehlen ist im Klassenbuch an der dafür vorgesehenen Stelle zu vermerken, schriftliche Entschuldigungen sind Anlagen zum Klassenbuch. 

Die Anwesenheitsliste und das Klassenbuch sind dienstliche Beweismittel, im Grunde Vermerke ( Akte, Verfügung). 

Ein sorgloser Umgang mit diesem Beweismittel oder gar vorsätzliche Falschbeurkundung stellen Dienstvergehen dar.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein