Klassenarbeiten

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"Zahl der Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch in den Klassenstufen 5 - 9 der Hauptschulen bzw. 5 -10 der Realschulen"

außer Kraft! Zum aufhebenden Erlass

Runderlaß der Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport vom 9. Mai 1995 - III 310
(NBI.MWFK/MFBWS.Schl.-H.1995 S. 219)

1. Bis zum Inkrafttreten neuer Lehrpläne gilt für die Klassenstufen 5 - 9 der Hauptschulen bzw. 5 -10 der Realschulen die an die Zahl der Klassenarbeiten in Gymnasien angeglichene Mindestzahl von Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch:

Hauptschule
________________________________________
KI.-Stufe Deutsch Mathematik     Englisch
----------------------------------------------------------------------
5                  10              8-10          6-8
6                    9              8-10          7-9
7                    8              6-8            6-8
8                    8                8                6
9                    7                8                 6

Realschule
________________________________________
KI.-Stufe     Deutsch Mathematik Englisch
----------------------------------------------------------------------
5                      10              10              6-8
6                       9               10              7-9
7                       8              6-8                8
8                       8                8                 6
9                       7                8                  6
10                     6                6                  5

Durch Beschluß der Schulkonferenz kann von den angegebenen Mindestzahlen um bis zu 25 % nach oben abgewichen werden.
Übungsarbeiten werden - ihrer Funktion entsprechend - korrigiert, nicht aber benotet.
Dieser Erlaß tritt zum 1. August 1995 in Kraft.
Gleichzeitig treten die Bestimmungen zur Anzahl der Klassenarbeiten und Übungsarbeiten, die in den bisherigen Lehrplänen Deutsch, Mathematik und Englisch für die Hauptschulen und die Realschulen festgelegt sind, außer Kraft.

- - - - - - - - - - - - -
Anm. d. Verf.:

Die Anzahl der Klassenarbeiten in der
Grundschule ergeben sich aus den einzelnen Lehrplänen:
___________________________________________
KI.-Stufe     Diktate     Aufsätze      Mathematik
---------------------------------------------------------------------------
1                  } Siehe    
2                  ]             unten!
3                  6      5         10
4                  6      6         10


Die Anzahl der Klassenarbeiten in der Grundschule
ist für die Klassenstufe 1 nicht festgelegt.
Die Festlegung der Anzahl der Klassenarbeiten für die Klassenstufe 2 wurde aufgehoben.
>> Berichtszeugnisse !

Der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin ist verantwortlich für die ausgewogene Verteilung der Klassenarbeiten über das Schuljahr.


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Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Übersicht über Zahl und Dauer der Klassenarbeiten in der schleswig-holsteinischen Gymnasien und Gesamtschulen (Klassenstufen 5-10)
Stand 1.8.89
 
                         
außer Kraft! Zum aufhebenden Erlass

Klassenstufe Deutsch Engl.I Engl.II Franz.I (z.Z. an 2 Gymn.) Franz.II  Franz.III
Lat.III
Span.III
Dän.III
5 10-13
(bis zu 1 Std.)
6-8
(1 Std.)
- 8
(bis zu 1 Std.)
- -
6 9-13
(bis zu 1 Std.)
7-9 (1 Std.) - 8
(bis zu 1 Std.)
- -
7 8 a)
(4=1-2 Std. 4=1 Std.)
8
(1 Std.)
- 6-7
(1 Std.)
8
(1 Std.)
8
(bis zu 1 Std.)
8 8 a)
(4=1-2 Std. 4=1 Std.)
6
(1 Std.)
6
(1 Std.)
8
(1 Std.)
8
(1 Std.)
-
9 7 a)
(4=1-2 Std. 3= 1 Std.)
6
(1-2 Std.)
6
(1-2 Std.)
noch offen
7
(1 Std.)
8
(1 Std.)
10 6 a)
(4=1-2 Std. 2=1 Std.)
5
(1-2 Std.)
5
(1-2 Std.)
noch offen
6 e)
(1-2 Std.)
8
(1 Std.)


[ Anm. d. Verf.: Auf eine Elternanfrage hin widmete ich mich im November 1995 dieses Themas. In der Gültigkeitsliste vom 12.01.1987 fand ich den Hinweis auf einen Erlaß hierzu vom 24.06.86. Auf Anfrage wurde mir vom Gymnasium xy der hier vorliegende Text übersandt.
In der o.g. Gültigkeitsliste ist zu diesem Thema auch noch ein Erlaß von 1984 vermerkt!

Draußen liegt Schnee, soviel ist jedenfalls klar!]


Klassenstufe Russ.III Griech. III Lat. I Lat.II Mathe Physik
5 - - 8-10
(bis zu 1 Std.)
10
(1 Std.)
-
6 - - 8-10
(1 Std.)
- 10
(1 Std.)
-
7 - - 7-9
(1 Std.)
8
(1 Std.)
8/6 b)
(1 Std.
-
8 - - 6-7
(1 Std.)
8
(1 Std.)
8(1 Std.)
-
9 6-8
(bis zu 1 Std.)
10
(1 Std.)
6-7
(1 Std.)
7
(1 Std.)
8
(1 Std.)
4 c)
(1 Std.)
10 8
(bis zu 2 Std.)
8
(bis zu 2 Std.)
6-7
(1-2 Std.)
6
(1-2 Std.)
6
(1-2 Std.)
4 c)
(1 Std.)


a) Klassenarbeiten in den Bereichen Sprachbetrachtung und Sprachübung sowie Rechtschreibung sollen in der Regel nicht länger als 1 Unterrichtsstunde dauern.
b)    8 bei 4 Wochenstunden; 6 bei drei Wochenstunden
c)    nicht in altsprachlichen Klassen
d)    davon mindestens 3 zweistündig
e)    davon mindestens 2 zweistündig
    Anmerkung:
1.) Bei erheblichem Unterrichtsausfall kann der Schulleiter auf Vorschlag des Fachlehrers eine anteilmäßige Kürzung der Zahl der Klassenarbeiten genehmigen. Die Zahl 3 pro Klassenstufe darf außer in Physik nicht unterschritten werden.

2.) Nicht aufgeführt sind die Fächer, für die die Lehrpläne keine Klassenarbeiten vorschreiben. Klassenarbeiten und schriftliche Leistungsüberprüfungen ("Tests") in diesen Fächern in den 6 Wochen vor der jeweiligen Zeugnisausgabe sind nicht zulässig.


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein