Differenzierung GS

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- X 200/X 220 -                          Kiel, den 8. April 1987


Die verstärkte Durchführung binnendifferenzierender Unterrichtskonzepte ist kein Schulversuch. Da aber Abweichungen vom bisherigen Grundschulunterricht vorkommen, ist die Freiwilligkeit der beteiligten Lehrkräfte und die Zustimmung der beteiligten Eltern unbedingt Voraussetzung.

In Grundschulen kann nach Vorlage eines Konzepts - beginnend mit der 1. Klassenstufe - verstärkt Unterricht in individualisierenden und differenzierenden Lernformen angeboten werden. Die Mindestschülerzahl dieser Grundschulklassen soll 15 betragen. Bei mehrzügigen Grundschulen kann ein Zug in dieser Weise geführt werden, es können jedoch auch alle Züge in dieser Form arbeiten.

Es werden je Klasse zwei (höchstens drei) Lehrer so ausgewählt und eingesetzt, daß sie den gesamten Fachbedarf abdecken. Dies ist insbesondere für den Vertretungsfall notwendig.

Je Klasse werden zusätzlich zur verbindlichen Stundentafel sechs bis sieben Lehrerstunden zugeteilt. Davon sind zwei Stunden für ein erweitertes musisches Angebot bzw. die dritte Sportstunde ab Klasse 1 vorzusehen. Es soll versucht werden, jedem Kind die Möglichkeit zu geben, während seiner Grundschulzeit ein Musikinstrument zu erlernen. Sind hierzu die äußeren Voraussetzungen nicht gegeben, so können diese Stunden zur Entwicklung eines anderen Schwerpunktes genutzt werden.

Die Schüler erhalten verstärkt individualisierende und differenzierende Lernangebote in Form von Wochen- oder Monatsplänen. Diese berücksichtigenden unterschiedlichen Entwicklungsfortschritt der Schüler. Innerhalb dieses Rahmens ist es denkbar, daß bei einzelnen Kindern der Leselehrgang erst am Ende der Klassenstufe 2 abgeschlossen ist. Die verbindlichen Teile des Lehrplans der Grundschule können in diesem Konzept in zeitlicher und thematischer Abfolge variiert werden. Am Ende der Klassenstufe 3 sind jedoch die lehrplanmäßigen Ziele dieser Klassenstufe zu erreichen.

Die Klassen sind im Rahmen des Lehrplans frei in der Planung der Lehr- und Lernprozesse und in der Wahl der Lehrmethoden. Das bedeutet, daß fächerübergreifende und projektorientierte Unterrichtsvorhaben, Epochalunterricht, Lernen in Lehrgängen und Unterricht außerhalb des Schulgebäudes weitgehend das Unterrichtsgeschehen bestimmen können. Hierzu sind variable Pausenzeiten sowie Abweichen vom 45-Minuten-Takt der Unterrichtsstunden möglich, die Unterrichtszeit insgesamt darf jedoch dadurch nicht verringert werden.

Diese Unterrichtsform erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern. Elternarbeit beinhaltet hierbei regelmäßige Elternabende, Einzelberatung sowie aktive Einbeziehung der Eltern in die Gestaltung des Schullebens.

Es werden Verfahren zur Beschreibung der Lernausgangslage der Schüler entwickelt, in denen die Lern- und Erziehungsfortschritte in Entwicklungsberichten fortlaufend festgehalten werden.

Die Zeugnisse werden in allen Klassenstufen entsprechend der Zeugnisordnung erteilt. Es ist möglich, daß für die Klassen ein besonderer Zeugnisvordruck entwickelt und verwendet wird, der für jedes Fach zusätzlich zur Note eine verbale Beurteilung der individuellen Lernfortschritte ermöglicht.


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein