Entwicklungsbericht 2014

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Entwicklungsbericht
Siehe auch Grundschulordnung 2014

Entwicklungsbericht zum Übergang an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen aufgehoben! zum aufhebenden Erlass

Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 18. Juni 2014 — III 211
(NBI. MBK. Schl.-H. 2014 S. 146)

1. Für den an Kompetenzen orientierten Entwicklungsbericht in tabellarischer Form gem. § 6 Abs. 4 der Landesverordnung über Grundschulen vom 22. Juni 2007 (NBI. MBF. Schl.-H. S. 145), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2014 (NBI. MBW. Schl.-H. S. 143), ist die im Folgenden abgedruckte Vorlage zu verwenden.

2. In begründeten Fällen kann die Vorlage in den Schuljahren 2014/15 sowie 2015/16 an den Bedarf der Schule angepasst werden. Die Änderung ist der Schulaufsicht anzuzeigen.

3. Durch Beschluss der Schulkonferenz kann der Entwicklungsbericht als zusammenfassender Bericht über den Entwicklungsstand am Ende des 1. Halbjahres der Jahrgangsstufe 4 gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 der Landesverordnung über Grundschulen Verwendung finden. In diesem Fall sind die Vorgaben der Zeugnisverordnung, insbesondere zur Festlegung der Kriterien der Leistungsbewertung durch die Fachkonferenzen gem. § 3 Abs. 3 Satz 1 ZVO sowie zu den zusätzlichen Vermerken gem. § 7 ZVO zu berücksichtigen und im Kopf der Begriff „Zeugnis" zu verwenden. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass das Zeugnis den Entwicklungsbericht gem. § 6 Abs. 4 der Landesverordnung über Grundschulen umfasst.

4. Dieser Erlass tritt am 1. August 2014 in Kraft. Er tritt mit Ablauf des 31. Juli 2019 außer Kraft.


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein