Altersermäßigung

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Die nachstehend veröffentlichte Neufassung des Pflichtstundenerlasses tritt am 1. August 1997 in Kraft. Überholt!

Damit wird die Altersermäßigung für Lehrkräfte neu geregelt. Ab dem 1 . August 1997 erhalten Lehrkräfte ab Vollendung des 58. Lebensjahres eine Altersermäßigung im Umfang von einer Unterrichtsstunde. Im Umfang dieser Unterrichtsermäßigung sollen Aufgaben der Schulorganisation wahrgenommen werden.
Auch für Lehrkräfte, die bereits Altersmäßigung nach der bisherigen Regelung erhalten oder ab dem 1. August 1997 erhalten hätten, gilt die Neuregelung. Daher besteht für diesen Personenkreis die Möglichkeit,
bis zum 31. Juli 1997
(Datum des Eingangs im Ministerium) Anträge auf Reduzierung der Pflichtstundenzahl zu stellen. Diese Teilzeitanträge dürfen den Umfang der bisherigen Altersermäßigung nicht übersteigen.
Sofern diese Voraussetzungen (Personenkreis, Antragsfrist, Umfang der Reduzierung) erfüllt sind, wird eine Genehmigung der Anträge zugesagt.
Die Bescheidung der Teilzeitanträge durch die Lehrerpersonalreferate wird jedoch bis zum 3. August 1997 nicht abschließend möglich sein, so daß der formelle Bescheid möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt ergehen wird. Gegebenenfalls erfolgte Überzahlungen werden durch das Landesbesoldungsamt verrechnet.
Weitergehende Teilzeitanträge können erst zum üblichen Planungstermin (15. Dezember) gestellt werden.
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 (Gisela Böhrk)
Ministerin für Bildung, Wissenschaft,
    Forschung und Kultur


NBI.MBWFK.Schl.-H. 1997 S. 295
 

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein