Gemeinsame Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz und des Deutschen Olympischen Sportbundes -Sport für Kinder und Jugendliche mit Behinderung Sport Seite drucken

Gemeinsame Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz und des Deutschen Olympischen Sportbundes -Sport für Kinder und Jugendliche mit Behinderung 1
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.09.2008)

 
1 Der Begriff "mit Behinderung" bezieht sich im gesamten Dokument auf alle Kinder und Jugendliche, die von Behinderung bedroht, von chronischen Erkrankungen betroffen oder behindert sind.

Einleitung
Die "Gemeinsamen Handlungsempfehlungen ..." treten an die Stelle des Gemeinsamen Programms der Kultusministerkonferenz und des Deutschen Sportbundes "Sport mit behinderten Kindern und Jugendlichen" vom 18.09.1981. Als vorrangige Handlungsfelder werden 4 Themenbereiche genannt:

1 Schule als Bewegungs-, Spiel- und Sportwelt für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
2 Sportunterricht und außerunterrichtlicher Schulsport für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
3 Sportangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im außerschulischen Bereich
4 Qualifizierung von Lehrkräften und weiteren im Schulsport eingesetzten Personen

Ziel ist es, die Arbeit auf den Handlungsfeldern zu intensivieren sowie die Qualität des Schulsports und des außerschulischen Sports für Kinder und Jugendliche mit Behinderung nachhaltig und systematisch weiterzuentwickeln. Damit wird zugleich die partnerschaftliche Zusammenarbeit der hier repräsentierten Institutionen bekräftigt.

Die Handlungsempfehlungen beziehen sich einerseits auf die speziellen Erfordernisse an Förderschüler, andererseits auf Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen in Regelschulen. Sie sind als Ergänzung zu den Gemeinsamen Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz und des Deutschen Olympischen Sportbunds zur Weiterentwicklung des Schulsports vom 20.09.2007 zu verstehen. Sie richten sich an alle gesellschaftlich relevanten Gruppen und Institutionen, die zur Weiterentwicklung des Sports für Menschen mit Behinderung beitragen. Dies sind die Schulleitungen, Eltern und Erziehungsberechtigten, die Lehrerinnen und Lehrer, die Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die Schülerinnen und Schüler, der organisierte Sport, die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und die Wissenschaft.

Die Handlungsempfehlungen richten sich ebenso an die Schulträger, die für die barrierefreien räumlichen Bedingungen für den Schulsport vor Ort zuständig sind, wie an die Kultusbehörden der Länder, die für die inhaltlichen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen einschließlich der Bereitstellung qualitativer Informations- und Beratungsstrukturen Verantwortung tragen.

Nur gemeinsam kann es gelingen, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung den Schulsport und die Angebote des organisierten Sports nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln.

In der Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung hat sich ein grundlegender Perspektivenwechsel vollzogen, mit dem auch bedeutende Konsequenzen für den Sport verbunden sind. Gegenüber früheren Betrachtungen, die durch die Betonung von Schädigungen, Defiziten, Beeinträchtigungen und Abweichungen das vermeintliche Anderssein von Menschen mit Behinderung in den Vordergrund gerückt haben, orientieren sich neuere pädagogisch anthropologische Sichtweisen primär an den Lebensbedürfnissen und Möglichkeiten dieser Menschen und fragen, welche Bedingungen zu deren Entfaltung erforderlich sind und wie diese bereitgestellt werden können. Dieser Perspektivenwechsel ist am deutlichsten in der 2001 von der Vollversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedeten Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) zu erkennen. Hier wird ein biopsychosoziales Grundverständnis von Behinderung entworfen, bei dem der Mensch als handelndes, selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Subjekt in Gesellschaft und Umwelt gesehen wird.

Der in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland formulierte Grundsatz der Nichtbenachteiligung von Menschen mit Behinderung wird auch im Sport als eine große Herausforderung und Aufgabe angesehen, sowohl in der sportlichen Aktivierung von Menschen mit Behinderung wie in der uneingeschränkten Teilhabe am Sport. Jedoch sind die Voraussetzungen für den Sport dieser Gruppe trotz deutlicher Fortschritte in den vergangenen Jahren (z.B. in der Prävention und Rehabilitation) immer noch nicht ausreichend bzw. werden bestehende Möglichkeiten zu wenig genutzt. Insbesondere Kinder und Jugendliche mit Behinderung und Menschen mit Behinderung in ländlichen Gebieten haben häufig zu wenig Gelegenheit zur sportlichen Betätigung und können nicht die Chancen wahrnehmen, die ihnen durch Bewegung, Spiel und Sport zu ihrer individuellen und sozialen Verwirklichung geboten werden. Dieses Manko besteht trotz der nach übereinstimmender Auffassung von Ärzten, Psychologen und Pädagogen großen Bedeutung des Sports für die Selbstverwirklichung der Menschen mit Behinderung, vor allem für die Unterstützung von Bildungsprozessen, für die Herausbildung eines gesunden Lebensstils, für die Stärkung des Selbstbewusstseins und für die gesellschaftliche Integration und Inklusion.

Der medizinisch-technische Fortschritt sichert Kindern mit schweren und mehrfachen Behinderungen größere Überlebenschancen und ermöglicht ihnen bei chronischen Erkrankungen ein längeres Leben.
Die Aufgaben für die Wissenschaft bestehen einerseits in der Analyse und Evaluation der Aktivierung von Menschen mit Behinderung im Schulsport und außerschulischen Sport sowie  deren Wirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung, andererseits in der Untersuchung der Umstände, die den uneingeschränkten Zugang von Menschen mit Behinderung zum Sport erschweren. Von besonderer Bedeutung dabei ist die Beteiligung von Menschen mit Behinderung, da sie als "Experten in eigener Sache" Barrieren aufdecken und notwendige Veränderungen aufzeigen können.

Es ist wünschenswert, dass die Wissenschaft sich den unterschiedlichen Herausforderungen der aus den folgenden Handlungsempfehlungen resultierenden Themenbereiche annimmt.
So sollte sie beispielsweise
- Aktivitäten und Teilhabe der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung im Sportunterricht und außerunterrichtlichen Schulsport sowie an Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an Allgemeinen Schulen untersuchen,
- die Situation des Sportunterrichts und außerunterrichtlichen Schulsports an Förderschulen analysieren,
die Situation der außerschulischen Sportangebote für Menschen mit Behinderung auch unter Berücksichtigung der integrativen Angebote analysieren,
Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an Förderschulen analysieren,
die Situation der Qualifizierung der Lehrkräfte für den Schulsport und außerschulischen Sport für Menschen mit Behinderung auch unter Berücksichtigung der integrativen Angebote analysieren.

1. Schule als Bewegungs-, Spiel- und Sportwelt für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
In Bewegung, Spiel und Sport erleben auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung Freude und Glück und machen damit Erfahrungen, die für eine positive Lebenseinstellung wichtig sind. Sport- und Bewegungserziehung müssen daher stärker als bisher als Teil ganzheitlicher Erziehung und Bildung gefördert werden.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen müssen allen Kindern und Jugendlichen, auch denen mit Behinderung, in ihrem schulischen Alltag über den Sportunterricht hinaus vielfältige Bewegungsangebote eröffnet werden.
In besonderem Maße ist für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die enge Kooperation von schulischem und außerschulischem Sport von Bedeutung, da sie oftmals ohne Hilfen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und selbständigen Lebensgestaltung eingeschränkt sind. Durch eine Stärkung der Zusammenarbeit in diesem Bereich kann für viele Kinder und Jugendliche mit Behinderung der Weg in soziale Gemeinschaften außerhalb der Schule eröffnet .
werden.

Neue Sportstätten an Förderschulen werden nach den Schulbaurichtlinien der Länder für die allgemeinen Schulen errichtet, wobei die spezifischen Anforderungen der Förderschwepunkte berücksichtigt werden. Dagegen sind die bestehenden schulischen Einrichtungen, die in vielen Fällen für den integrativen Unterricht genutzt werden, teilweise noch nicht für die Bedürfnisse dieser Menschen geeignet. Auch die Ausstattung der Sportstätten mit Sportgeräten berücksichtigt oft nicht die speziellen Anforderungen der Menschen mit Behinderung.

Handlungsempfehlungen
Die Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung durch Bewegung, Spiel und Sport soll auf der Grundlage zeitgemäßer bewegungs- und sportpädagogischer Erkenntnisse in der täglichen Schulpraxis an Schulen umgesetzt werden.
Sport-, Spiel- und Bewegungsangebote sollen fester Bestandteil der Unterrichtsplanung und der Rhythmisierung des Schulalltages sein.
Die behinderungsbedingt unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sollen im Sinne einer individuellen und gemeinschaftlichen Förderung Berücksichtigung finden.

Der organisierte Sport hat die Möglichkeit, sich mit seinen Vereinen an der Ausgestaltung eines integrativen Sportkonzepts als Teil des Schulprogramms und der Schulentwicklung zu beteiligen. Insbesondere die Förderschulen können durch Informationsarbeit eine wichtige Aufklärungsfunktion hinsichtlich der außerschulischen Sportangebote übernehmen und auf Integration und außerschulisches Sporttreiben vorbereiten. Partnerschaften zwischen Förderschulen/Integrationsschulen und Sportvereinen/Sportabteilungen sind zu empfehlen.

Es ist die Aufgabe des Schulträgers dafür zu sorgen, dass die Sportstätten den spezifischen Anforderungen der verschiedenen Förderschwerpunkte entsprechen und eine behindertengerechte Ausstattung der Sportstätten mit Sportgeräten gewährleistet ist.
Eltern sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie sie die Entwicklung ihrer Kinder fördern können. Sie sollen über die Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport für die Persönlichkeitsentwicklung informiert und sensibilisiert werden.

2. Sportunterricht und außerunterrichtlicher Schulsport für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, die eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen, nehmen am regulären Sportunterricht teil. Dazu ist die Bereitschaft aller Verantwortlichen erforderlich, entsprechende Bedingungen zu schaffen. Alle Sportlehrerinnen und Sportlehrer sollten über ausreichende Erfahrungen im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Behinderung verfügen und angemessen auf diese Gruppe vorbereitet werden.
Schülerinnen und Schülern mit Behinderung steht in allen Ländern ein umfangreiches schulsportliches Wettkampfprogramm offen. Mehrere Länder bieten für sie auch eigene Schulsportwettbewerbe bis zur Landesebene an.
Als Ergänzung des schulischen Pflichtsportunterrichts sind in einigen Ländern auch Sonderprogramme mit der Hilfe von Verbänden, deren Aufgabe der Sport für Menschen mit Behinderung ist, entwickelt worden.

Handlungsempfehlungen
Der Sport an Schulen soll aktiv zur Integration benachteiligter Menschen in unserer Gesellschaft beitragen. Dies betrifft die Integration von Menschen mit Behinderung in außerschulischen Sportgruppen wie auch regelmäßige, gemeinsam von Sportorganisationen und Schulen getragene Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung miteinander Sport treiben. .
Für die Primarstufe ist die tägliche Sportstunde wünschenswert und in den Sekundarstufen sollen drei Unterrichtsstunden pro Woche die Regel sein.
Der Sportunterricht soll möglichst von Sportlehrerinnen und Sportlehrern mit einer speziellen sport- und sonderpädagogischen Ausbildung erteilt werden.
Schulsportliche Wettkämpfe, Spiel- und Sportfeste im schulischen und außerschulischen Bereich (z.B. Bundesjugendspiele, Jugend trainiert für Paralympics, Spielfeste, etc.) sollen in Form eines differenzierten und eigenständigen Programms gestärkt und weiterentwickelt werden.
Der Schulsport an Förderschulen und Integrationsschulen soll zur Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit über die Möglichkeiten des Sports für Menschen mit Behinderung beitragen.
Im Sinne der Integration werden Kontakte und Kooperationen im Bereich des Sports zwischen Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen in deren Umfeld empfohlen.
Zusätzliche Sportangebote sollen fester Bestandteil des Schulprogramms einer Schule sein.

3. Sportangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im außerschulischen Bereich
Sportangebote für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im außerschulischen Bereich sind noch weiter auszubauen. Insbesondere die größte Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen findet noch kein entsprechendes Angebot im organisierten Sport.
Der Rückstand in der Entwicklung eines adäquaten außerschulischen Sportangebotes für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Behinderung oder Beeinträchtigungen signalisiert die Notwendigkeit, diese Angebote gemeinsam mit den Sportvereinen weiter zu entwickeln.
Dies kann nur im gemeinsamen Bemühen aller Träger des Sports und aller verantwortlichen Stellen im Sinne einer systematischen Netzwerkbildung gelingen.

Handlungsempfehlungen
Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sollen vermehrt in (Behinderten-) Sportvereinen Bewegungsangebote unterbreitet werden.
Zur wohnortnahen Versorgung mit außerschulischen Sportangeboten für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollten die Möglichkeiten der allgemeinen Sportvereine genutzt werden. Diese Möglichkeiten sind durch unterstützende Maßnahmen, z. B. kleinere Übungsgruppen, zusätzliche Betreuer, etc., zu fordern.
Kooperationen zwischen Förderschulen und (Behinderten-) Sportvereinen sollen weiter ausgebaut werden. Die Sportlehrerinnen und Sportlehrer sollten über die außerschulischen Sportmöglichkeiten informiert sein und diese Informationen an ihre Schülerinnen und Schüler und deren Eltern weitergeben können.
Sportorganisationen sollen gemeinsam mit Schulen Veranstaltungen organisieren, bei denen Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung miteinander Sport treiben.
In Kooperation zwischen Schule und Sportorganisation sollen die unterschiedlichen Wettbewerbsformen weiterentwickelt werden. Den Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung soll ermöglicht werden Leistungen zu erbringen, sich im Wettkampf zu messen und eine Talentförderung zu erfahren.
Es soll in den Vereinen der Verbände, deren Aufgabe der Sport für Menschen mit Behinderung ist, ein flächendeckendes Sportangebot für Kinder und Jugendliche mit Behinderung geschaffen werden.
Die Öffentlichkeit soll über die Möglichkeiten des Sports für Menschen mit Behinderung aufgeklärt werden.
Zur Unterstützung der Neueinrichtung von Sportgruppen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung soll eine gezielte Aufklärungsarbeit erfolgen, die sich vornehmlich an die Eltern, an Schulen und Ärzte wendet. Gleichzeitig sollte die Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern, Krankenhäusern, Behindertenverbänden, Selbsthilfegruppen und Sportämtern angestrebt werden.

4. Qualifizierung von Lehrkräften und weiteren im Schulsport eingesetzten Personen .
Die Qualifikation der Lehrerinnen und Lehrer für den Schulsport für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und die Qualifizierung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern für den außerschulischen Sport für Menschen mit Behinderung ist noch sehr unterschiedlich. Ausgebildete Sportlehrkräfte mit gleichzeitiger sonderpädagogischer Ausbildung stehen nur in geringem Umfang zur Verfügung. Zwar ist in einigen Ländern eine besondere Sportausbildung oder eine Schwerpunktfachausbildung für Lehramtsstudiengänge eingerichtet, dennoch kann der Bedarf an sportpädagogisch und sonderpädagogisch in gleicher Weise qualifizierten Lehrkräften in absehbarer Zeit noch nicht gedeckt werden. Alle Länder sind aufgefordert, die Lehreraus-, -fort-und -weiterbildung für diesen Bereich weiter zu entwickeln. Gleiches gilt für die Qualifizierung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie weiterer Personen, die sich für den Sport für Menschen mit Behinderung engagieren wollen. Von besonderer Bedeutung sind hierbei Formen der integrativen Zusammenarbeit der Lehrkräfte.
Handlungsempfehlungen
Der Sport für Kinder und Jugendliche mit Behinderung soll in den Programmen der Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung verstärkt Berücksichtigung finden.
Zur Unterstützung der sonderpädagogischen Förderung in den Schulen sollen gemeinsame Handreichungen für die Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinen Schulen und Förderschulen erarbeitet werden.
Kenntnisse über den Sport der Menschen mit Behinderung sollen in der Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern verstärkt Berücksichtigung finden.
Hochschulen und Lehrerfortbildungsinstitute sollen sich verstärkt mit pädagogischen und didaktischen Aspekten des Behinderten- und Integrationssports auseinandersetzen und entsprechende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen anbieten.
Es sollen vermehrt Übungsleiterinnen und Übungsleiter insbesondere für den Kinder- und Jugendbereich im Sport für Menschen mit Behinderung qualifiziert werden und darüber hinaus Personen, die sich in der Ganztagsforderung engagieren.

2 Der Begriff ,Förderschule' hat sich in den meisten Bundesländern etabliert und steht hier für alle bundesweit vergleichbaren Schulen

3 "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein