Schulvikariat
Schulvikariat Religion

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VIKARSAUSBILDUNG IN DER NORDELBISCHEN KIRCHE

An die
SchulmentorInnen und SchulleiterInnen

Hinweise zum Schulvikariat 1997/99
Das Vikariat dauert vom 10 September 1997 bis zum Oktober 1999. Es schließt mit dem 2. Theologischen Examen ab.
Die Vikare und Vikarinnen der Ausbildungsgruppe Kiel arbeiten in ihren Praxisfeldern (Schule/Gemeinde) in den Kirchenkreisen Kiel, Plön und Neumünster. Die der Praxis zugeordneten Kurse finden im Predigerseminar in Preetz statt.

2. Im Ausbildungsabschnitt Religionspädagogik von September 1997 bis März 1998 sollen den Vikaren und Vikarinnen praktische Fähigkeiten sowie theoretische und erfahrungsbezogene Erkenntnisse für ihren pädagogischen und katechetischen Auftrag vermittelt werden. Diese Vermittlung soll
- in der Schule unter Anleitung eines Schulmentors oder einer Schulmentorin, - in den darauf bezogenen Ausbildungsveranstaltungen im Predigerseminar
- und in den wöchentlichen Arbeitstreffen (Regionalgruppen) der Vikare und Vikarinnen geschehen.

3.Rechtliche Grundlage für die Teilnahme von Vikaren und Vikarinnen am Religionsunterncht mit Hospitationen auch in anderen Fächern ist für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg die Abmachung zwischen der Schulbehörde und der Kirche/Schule - Kommission vom 3.4.1967 (ausgegangen am 26.4.1967/Az. 53-02-2/35), für Schleswig-Holstein das Schreiben des Kultusministers (X 270-15-04) an die Ev.-Luth. Landeskirche Schleswig-Holstein vom 26.2.1974.

Die Namen der Schulen, die einen Praktikumsplatz für einen Vikar oder eine Vikarin zur Verfügung stellen, gibt der Mentor dem Kultusministerium in Kiel und der Schulbehörde in Hamburg bekannt. Eine Mitteilung der Schule erübrigt sich.

4. Die Ausbildungsphase Religionspädagogik beginnt mit zwei Hospitationstagen am 11. und 12. September und mit einem Einführungskurs Pädagogik, der von einer Hospitationswoche an den Schulen vom 29. September bis 2. Oktober 1997 unterbrochen wird. Der Kurs findet statt in der Zeit vom 22.9. bis 26.9.97 (I a) und in den Schulferien vom 13. bis 17.10.97 (I b).
Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Grundfragen pädagogischen Sehens und Denkens, Entwicklungspsychologie, Religionspädagogik, Schultheorie, Gruppenprozesse, Unterrichtsplanung.

5. Die Vikare und Vikarinnen hospitieren im Unterricht der verschiedenen Fächer, also nicht nur im Religionsunterricht. Sofern möglich, sollen sie schwerpunktmäßig in einer Klasse hospitieren und arbeiten, aber auch andere Klassen und Altersstufen kennenlernen. Sie sollen auch vom Schulmentor oder von der Schulmentorin bereits in den Unterrichtsprozeß einbezogen werden (z.B. bei Gruppenarbeit) und mit eigenen Unterrichtsversuchen beginnen.

6. Der zweite religionspädagogische Kurs in Preetz findet vom 10. bis 21. November statt. Es geht um die Entwicklung eigener Entwürfe und Konzeptionen, um das Kennenlernen vielfältiger Methoden und ihre praktische Anwendung.

7. Die Vikare und Vikarinnen sind bis Anfang März zu eigenen Unterrichtsversuchen und darüber hinaus zu regelmäßigen Hospitationen in der Schule. Sie sollen Unterrichtsversuche planen, durchführen, im Nachgang kritisch reflektieren und in zunehmendem Maße Einzelstunden übernehmen; ihnen können ganze Unterrichtssequenzen übertragen werden. Dabei sollen sie, so weit wie möglich, Religionsunterricht geben. Die Unterrichtsstunden sollen von den Vikaren und Vikarinnen am Anfang ausführlich, später im Grundkonzept (Verlaufsplanung) schriftlich entworfen werden.
In der Regel sollen 6 Stunden pro Woche gegeben werden; die Idee "exemplarischen Lernens" soll ebenso zum Zuge kommen wie die Idee des "Übens".

8. Soweit es von der Schule her möglich und gewünscht ist, sollen die Vikare und Vikarinnen an wichtigen Veranstaltungen des Schullebens außerhalb des Unterrichts teilnehmen, um die Schulkultur und die Lebenswelt der Schüler kennenzulernen. Falls zeitliche Überschneidungen mit anderen Terminen auftauchen, steht die Mentorin zu einer Klärung zur Verfügung.
9. Die Schulphase wird begleitet durch regelmäßige Gruppenarbeit in der Regionalgruppe an einem Nachmittag in der Woche. Diese Gruppenarbeit wird von der Mentorin geleitet. Hier geht es um die Reflexion der Schul- und Unterrichtserfahrungen und um Hilfe für die Planung von Unterrichtseinheiten.

10. Ab Mitte der Schulphase werden die Vikarinnen und Vikare auch im Konfirmandenunterricht ihrer Vikariatsgemeinde hospitieren; nach den Sommerferien werden sie, wenn möglich, auch eine eigene Vorkonfirmanden- oder Hauptkonfirmandengruppe übernehmen und mit eigenem Unterricht beginnen. In dieser Zeit kann es zu interessanten Gesprächen kommen zwischen SchulmentorIn und Vikarin über die Unterschiede zwischen Schule und Gemeinde, Religionsunterricht und Konfirmandenunterricht und über die Möglichkeiten, die neu erworbenen pädagogischen Erfahrungen und Fertigkeiten auf das andere Handlungsfeld zu übertragen.

11. Während des Schulpraktikums werden die Vikare und Vikarinnen individuell durch vorher zu verabredende Besuche in den Schulen von dem Mentor begleitet. In der Regel finden ein bis zwei solcher Besuche statt. Für Beratung und Unterrichtsbesuche steht auch der pädagogische Studienleiter in Preetz, Herr R. Neubert-Stegemann, Telefon.: 04342-8865-0 zur Verfügung.

12. Vom Januar/Februar an übernehmen die Vikare und Vikarinnen eine Unterrichtseinheit im Religionsunterricht einer Klasse. Im Rahmen dieser Unterrichtseinheit legen sie dann eine Examenslehrprobe ab, die sie ausführlich schriftlich vorbereiten müssen. Ein vom theologischen Prüfungsamt der Nordelbischen Kirche beauftragter Prüfer oder eine Prüferin wird an dieser Examenslehrprobe teilnehmen. Er oder sie ist zusammen mit der Schulmentorin oder dem Schulmentor für die Beurteilung der Examenslehrprobe verantwortlich. PrüferIn und SchulmentorIn geben jeweils ein Votum ab und begründen ihre Note mit einigen Sätzen schriftlich auf einem Formblatt. (Über das Prüfungsverfahren und die Kriterien der Beurteilung werden den SchulmentorInnen noch gesondert ausführliche Informationen gegeben). Der Mentor (oder der Studienleiter) nimmt in der Regel an diesen Prüfungen als Begleiter teil.

13. Die religionspädagogische Ausbildungsphase schließt ab mit einem Auswertungskurs im Prediger- und Studienseminar in Preetz vom 9. bis 13. März 1998.

14. Zu den Aufgaben eines Schulmentors oder einer Schulmentorin: Während der Hospitationszeit soll der Schulmentor bzw. die Schulmentorin die hospitierten Stunden mit dem Vikar oder der Vikarin besprechen, die gemachten Beobachtungen korrigieren oder auch das Augenmerk auf neue Beobachtungsaufgaben lenken. Ziel der Hospitationszeit ist es, die Vikare und Vikarinnen in die Lage zu versetzen, die Gesamtdidaktik einer Stunde (sowohl das Interaktionsgefüge der Klasse als auch die Bezagnahme darauf in Aufbau und Durchführung der Unternichtsstunde) am praktischen Beispiel zu verstehen.

Der Schulmentor oder die Schulmentorin sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Unterrichtsversuche der Vikare und Vikarinnen vor- und nachbesprechen. Das werden im weitesten Sinne didaktische Gespräche sein unter der Leitfrage: Wie ist es gelungen oder warum ist es nicht gelungen, eigene Zielsetzungen in pädagogische Praxis zu übertragen.
Zusätzlich sollte der Schulmentor oder die Schulmentorin versuchen, dem Vikar oder der Vikarin die schulische Wirklichkeit über das Unterrichten hinaus durchsichtig za machen.

15. Bericht über das Praktikum:
Die Schulmentoren und Schulmentorinnen werden gebeten; sich in einigen Sätzen zum Gesamtverlauf des Praktikums zu äußern. Dieser Bericht wird der Vikarin bzw. dem Vikar zur Kenntnis gegeben und mit ihr bzw. ihm besprochen. Er dient später als Grundlage für weitere Beratungsgespräche im Seminar.

16. Der Bericht über den Verlauf des Praktikums und die Beurteilung der Examenslehrprobe (s.o. zu 12.) sollen bis zum 4.5.1998 an den Mentor geschickt werden.

Für beides erhalten die SchulmentorInnen zu gegebener Zeit je ein Formblatt.
Redlef Neubert-Stegemann                 Michaei Watzlawik
Pädagogischer Studienleiter               Mentor
Kieler Straße 30                                    Kieler Straße 30
24211 Preetz                                         24211 Preetz
Tel.: 04342-8865-0 oder 8865-12     Tel.: 04342-86065


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