Schulkostenbeitrag   Seite drucken

§ 111 Schulgesetz Schleswig-Holstein - Schulkostenbeiträge für den Besuch von allgemein bildenden Schulen und von Förderzentren
§ 112 Schulgesetz Schleswig-Holstein - Schulkostenbeiträge für den Besuch von berufsbildenden Schulen
§ 113 Schulgesetz Schleswig-Holstein - Erstattungen an das Land
§ 137 Schulgesetz Schleswig-Holstein - Land als Schulträger
Festlegung der Schulkostenbeiträge nach § 111 Abs. 5 SchulG für das Haushaltsjahr 2023

Paragraf - Schulrecht für Schleswig-Holstein