Schulamt/untere Schulaufsicht/Schulrat

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§ 125 ff Schulgesetz Schleswig-Holstein - Schulaufsicht
Landesverordnung über die Zuständigkeiten der Schulämter (Schulamtszuständigkeitsverordnung)

Landesverordnung über die Zuständigkeiten für die Schulaufsicht in besonderen Fällen

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulverwaltung/Downloads/Schulraete.html

Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen der unteren Schulaufsicht

Bekanntmachung der Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport des Landes Schleswig-Holstein vom 20. September 1995 - III 3001- 0834.5 -1-
(NBI.MWFK/MFBWS.Schl.-H.1995 S. 380)


Gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und den zuständigen Personalvertretungen ist das Verfahren für die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für die untere Schulaufsicht neu geregelt worden. Es kann von Interessentinnen und Interessenten bei den Schulämtern eingesehen werden.


Schulämter in Schleswig-Holstein

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein