Klassenbildung

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Klassenbildung / Unterrichtsversorgung

Nach der Aufhebung des Klassenteilers für die Grund- und Hauptschulen durch den Planstellenerlaß von 1989 gab das Schulamt Kiel den Kieler Grund- und Hauptschulen eine Übersicht an die Hand, die eine Unterrichtsversorgung der einzelnen Klassen unter Berücksichtigung der jeweiligen Schülerzahl empfahl:

1. Klasse: 2. Klasse
Schüler / Stunden Schüler / Stunden
<15 16 <15 16
16-18 17 16-17 17
19-21 18 18/19 18
22-25 19 29/21 19
26-29 20 22/23 20
30> 21 24/26 21
    27/29 22
    30> 23

 

3. Klasse: 4. Klasse
Schüler / Stunden Schüler / Stunden
<15 21 <15 25
16-20 22 16-18 26
21-25 23 19/22 27
26-29 24 23/26 28
30> 25 27/29 29
    30> 30

   
Der Planstellenerlaß für das Schuljahr 1995/96 Planstellenerlaß 95 sagt, daß Klassenbildungen mit einer Schülerzahl von 15 oder weniger vom Schulamt zu genehmigen sind.


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein