Islamunterricht Unterricht

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Islamunterricht
Religion Islamismus Salafismus in Schulen
Lehrplan Grundschule - Islamunterricht
Siehe auch muslimische Schüler
Siehe auch Koedukation
Siehe auch Kopftuch

Erwerb der Unterrichtserlaubnis für den Islamunterricht in Grundschulen

Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 10. Dezember 2008 - 111 307
(NBI.MBF.Schl.-H. 2009 S. 13)

Voraussetzung zur Erlangung der Unterrichtserlaubnis für den Islamunterricht in Grundschulen ist die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme. Sie beinhaltet fachwissenschaftliche und fachdidaktische Veranstaltungen und erstreckt sich über die Dauer von zwei Jahren.
I. Im ersten Jahr der Weiterbildung
1. Im ersten Jahr der Weiterbildung nehmen die Bewerberinnen und Bewerber an folgenden Lehrveranstaltungen der CAU zu Kiel, Seminar für Orientalistik/Islamwissenschaft teil: „Geschichte des Nahen und Mittleren Ostens" und „Islamische Religion und Kulturen".
2. Die Teilnahme an den begleitenden Tutorien ist Pflicht.
3. Das erfolgreiche Bestehen der beiden Klausuren ist gleichzeitig Voraussetzung für die weitere Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme.
4. Falls eine Bewerberinnen und Bewerber den Anforderungen in der Klausur nicht entspricht, wird die Möglichkeit des Nachschreibens noch im gleichen Semester angeboten.
II. Im zweiten Jahr der Weiterbildung
1. Im zweiten Jahr der Weiterbildung nehmen die Bewerberinnen und Bewerber an den vorgesehenen vier Blockseminaren zur„ Islamischen Religionsdidaktik" teil.
2. Die Inhalte der Blockseminare richten sich nach den sechs Themenbereichen des Lehrplans „Islamunterricht" und werden nach Rücksprache mit den Referenten terminiert.
3. Die Bewerberinnen und Bewerber erteilen eigenverantwortlichen Unterricht an der eigenen oder an einer Grundschule mit Bedarf an „Islamunterricht".
4. Die Bewerberinnen und Bewerber, die bislang nicht in der Grundschule eingesetzt sind, werden für den Islamunterricht an in der Nähe gelegene
Grundschulen teilabgeordnet. Die Auswahl der Grundschulen erfolgt bedarfsorientiert und in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen unteren Schulaufsicht.
5. Im 2. Halbjahr findet ein Unterrichtsbesuch durch die Fachaufsicht mit einem anschließenden Beratungsgespräch statt.
6. Nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme erhalten die Lehrkräfte eine Unterrichtserlaubnis, die sie zur Erteilung des „Islamunterrichts" an Grundschulen berechtigt.
Interessierte Lehrkräfte richten ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an das:
Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein
111 307
Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel
 

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein