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Informations- und Kommunikationstechnische Grundbildung (IKTG) an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
Runderlaß des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
vom 24. Oktober 1997 - III 405 - 1 1-03/5 - (NBI.MBWFK.Schl.-H. 1997 S. 433)

Die Lehrpläne für die Sekundarstufe I der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen gehen von einer Auseinandersetzung mit Kernproblemen im Rahmen der im Schulgesetz definierten Bildungs- und Erziehungsziele aus. Zu den Aufgabenfeldern von allgemeiner pädagogischer Bedeutung gehören die Informations- und Kommunikationstechnologien (siehe auch Ziffer 1.3.4 in den Lehrplänen). Daneben gehört die verständige Nutzung von Informationstechnischen Hilfsmitteln neben Lesen, Schreiben und Rechnen zu den Kulturtechniken in allen Klassenstufen (siehe auch Ziffer 1.2.2 in den Lehrplänen).
Die systematische Einführung in die Informations- und Kommunikationstechnische Grundbildung soll - wie bisher auch - in der Klassenstufe 8 erfolgen. Dabei soll die Einführung von der engen Bindung an den Mathematikunterricht gelöst und mit didaktischen Grundsätzen der Lehrpläne verbunden werden. Eine Fortsetzung in späteren Klassenstufen kann einer Erweiterung und Vertiefung dienen.

1. Inhalte und Unterrichtsziele
Die Informations- und Kommunikationstechnische Grundbildung soll die grundlegenden Themenfelder
- Computerhandhabung,
- algorithmische Beschreibungen von Problemlösungen,
- typische Anwendungen und
- wirtschaftliche und soziale Folgen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien miteinander verbinden.
Konkrete Themen sollen so gewählt werden, daß der Unterricht geeignet ist,
- individuelle Erfahrungen von Schülerinnen und Schülern mit Informations- und Kommunikationstechnologien und Telekommunikation aufarbeiten und einordnen zu können,
- Schülerinnen und Schüler zu einem aktiven Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien anzuregen,
- typische Einsatzbereiche von Informations- und Kommunikationstechnologien bei der Lösung von Problemen vorzustellen,
- die Vorteile der Zusammenarbeit von Personen unterschiedlicher Kenntnisse und Fähigkeiten im Team
bei der Lösung von Problemen zu erfahren, auch über die Grenzen der eigenen Schule hinaus gegebenenfalls durch schulübergreifende Ansätze (e-Mail, Internet, ...),
- ein Bewußtsein für die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen, die mit der Verbreitung und Vernetzung von Informations- und Kommunikationstechnologien verbunden sind, zu entwickeln,
- eine Einführung in Probleme des Persönlichkeits- und Datenschutzes zu erhalten,
- Chancen und Risiken des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien darzustellen und ein rationales Verhältnis zu diesen zu entwickeln.

2. Organisation und Zeitumfang
In der Klassenstufe 8 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ist eine möglichst fächerübergreifende, projektorientierte Unterrichtseinheit im Umfang von
einer Woche oder 5 Schultagen einzuplanen und durchzuführen.
Sehr empfehlenswert ist für fächerübergreifende Ansätze die Zusammenarbeit von Lehrkräften aus verschiedenen Fachbereichen. Die Einbeziehung von Betrieben der Schulnachbarschaft erlaubt es, Projekte mit konkreten, praktischen Anwendungen zu verbinden und kann damit Unterrichtsformen unterstützen, bei denen weniger direkt am Computer gearbeitet wird. Die Wahl geeigneter Projektthemen und die didaktische Aufbereitung ist in die Verantwortung der Lehrkräfte der 8. Klassen gelegt.
In Abhängigkeit von den Voraussetzungen an der Schule (technische Ausstattung, Kenntnisse, Erfahrungen und Interessen der Lehrkräfte in den 8. Klassen) sind in den Schulen unterschiedliche Organisationsformen denkbar. So können Projekte im Klassenverband zu verschiedenen Zeiten oder parallel klassenübergreifend projektbezogen durchgeführt werden (Gesamtumfang etwa 30 bis 40 Unterrichtsstunden).
Die Informations- und Kommunikationstechnische Grundbildung wird über die Einführung in Projekten für alle Schülerinnen und Schüler hinaus ergänzt und erweitert durch die wachsende Einbettung in das Lernangebot der vorhandenen Fächer. Auch hierzu gibt es für viele Fächer zunehmend geeignetes Unterrichtsmaterial und Software zur Unterstützung des Unterrichts. Über den Umfang von Folgeeinheiten entscheidet die Schule.

3. Beispiele und Material
Für mögliche Projekte ist in den letzten Jahren in Schleswig-Holstein und in anderen Bundesländern viel Material entwickelt worden. Das Landesinstitut für Praxis und Theorie der Schule (IPTS) benennt auf Wunsch im Rahmen der regionalen und zentralen Fachberatung und Fortbildung Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

4. Inkrafttreten
Dieser Erlaß tritt mit Wirkung vom 1 . August 1998 in Kraft. Gleichzeitig wird der Erlaß X 410E -11-03/5 vom 1. August 1996 (n.v.) aufgehoben.

In Vertretung
Gyde Köster


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein