Einschulungstermine

Seite drucken


Einschulungstermine an allgemein bildenden Schulen Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 10. November 2016 - III 251
(NBI.MSB Schl.-H. 2016 S. 300)

Die Schülerinnen und Schüler der zum Schuljahresbeginn jeweils neu aufgenommenen Jahrgänge werden an den weiterführenden Schulen am zweiten Schultag nach den Ferien eingeschult, an den Grundschulen am dritten Schultag nach den Ferien.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein