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Förderung für sprachbehinderte Kinder
 
Die schleswig-holsteinische Sternenkinder-Stiftung


Bekanntmachung vom 1. März 2007


Sprachbehinderte Kinder in Schleswig-Holstein besuchen in der Regel entweder eins der staatlichen Sprachheilambulatorien, die meistens den Förderzentren angegliedert sind, oder eine logopädische Praxis, wo sie – von der Krankenkasse finanziert – Sprachtherapie erhalten.
Die für die häuslichen Übungen notwendigen Sprachfördermaterialien (Spiele, Hefte usw.) müssen von den Eltern selber angeschafft werden. Eltern, die Hilfe zum Lebensunterhalt / Sozialhilfe erhalten, kann die Anschaffung vor erhebliche finanzielle Probleme stellen. Wenn das erforderliche Material nicht gekauft werden kann, dauert die Therapie des Kindes unter Umständen erheblich länger, da der notwendige Übungseffekt ausbleibt und dadurch keine oder nur noch sehr geringe sprachliche Fortschritte erfolgen.
Die Sternenkinder-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, diesen schleswig-holsteinischen Kindern zwischen 0 und 10 Jahren zu helfen, indem sie ihnen kostenlos all die erforderlichen Materialien für die Übungen zu Hause für einen unbegrenzten Zeitraum zur Verfügung stellt.
Zurzeit hat die mildtätige Stiftung mit Sitz in Postfeld (bei Preetz) rund 400 Spiele, Therapie- und Fördermaterialien im Bestand. Das gesamte und ständig aktualisierte Inventarverzeichnis der Stiftung ist jederzeit im Internet abrufbar.
Die Sternenkinder-Stiftung kann schnell helfen.
Es werden nur folgende drei Unterlagen benötigt:
 
  • Antrag auf Förderung (kann im Internet herunter geladen/ausgedruckt werden), der z. B. von der behandelnden Sprachheillehrkraft ausgefüllt werden kann,
     
  • Schweigepflichtentbindung (kann ebenfalls im Internet herunter geladen/ausgedruckt werden), die die Erziehungsberechtigten unterschreiben sowie
     
  • eine Kopie der Bescheinigung aus der hervorgeht, dass die Erziehungsberechtigten Hilfe zum Lebensunterhalt / Sozialhilfe erhalten.
     
In dem Antrag auf Förderung können bereits die Wünsche vermerkt werden, welches Material dem Kind von der Sternenkinder-Stiftung zur Verfügung gestellt werden soll.
Diese drei Unterlagen werden an die Sternenkinder-Stiftung geschickt, der Vorstand der Stiftung beschließt, sofern Geld und / oder Material vorhanden sind, die Förderung und innerhalb weniger Tage kann die Übergabe an das Kind und deren Eltern stattfinden.
Kontakt: Sternenkinder-Stiftung, Rotenbeek 3, 24211 Postfeld, Tel. 04342 / 86101,
E-Mail: vorstand@sternenkinder-stiftung.de, Internet: www.sternenkinder-stiftung.de
 

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein