Arbeitsschutz Gesundheit - Krankheit Seite drucken

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit(Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)

Hinweise zur Erstattung der Kosten von Bildschirmarbeitsplatzbrillen für Lehrkräfte des Landes Schleswig-Holstein
Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen
Arbeitsschutz an Schulen

Hinweise zur Erstattung der Kosten von Bildschirmarbeitsplatzbrillen für Lehrkräfte des Landes Schleswig-Holstein

Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 15.November 2016 - III 132
(NBI.MSB Schl.-H. 2016 S. 301)

1. Eine Arbeitgeberverpflichtung zur Erstattung von Kosten für Arbeitsplatzbrillen besteht nur in den Fällen, bei denen in der Schule vom Arbeitgeber ein Bildschirmarbeitsplatz eingerichtet wurde. Häusliche Arbeitsplätze von
Lehrkräften, die mit einem Bildschirmgerät ausgestattet sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Kosten von Arbeitsplatzbrillen können also im Regelfall nur bei Schulleitungen, deren Stellvertretungen, bteilungsleitungen an berufsbildenden Schulen und mit der Koordination bestimmter Schulbereiche beauftragten Personenerstattet werden, wenn sie in der Schule laufend an einem dort für sie zur Verfügung gestellten Bildschirmarbeitsplatz arbeiten.

2. Zur Übernahme von Kosten ist das folgende Verfahren einzuhalten: Die arbeitsmedizinische Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille wird durch die Betriebsärztin Frau Magdalena Peinecke (zu erreichen unter 0172 6192274) bescheinigt. Die Bescheinigung wird beim zuständigen Sachbearbeiter Herrn Marcus Semerau, Ministerium für Schule und Berufsbildung, Laufzeichen III 132, Postfach 7124, 24171 Kiel, (gegebenenfalls mit einer Bestätigung, dass ein Bildschirmarbeitsplatz in der Schule besteht) eingereicht. Von dort erhält die Lehrkraft eine Kostenübernahmeerklärung, mit der sie sich bei einem Optiker, mit dem das Land einen Rahmenvertrag unterhält, eine Bildschirmarbeitsplatzbrille besorgen kann. Die Rechnung des Optikers geht direkt ans Ministerium und wird von dort beglichen.

3. Kosten für Bildschirmarbeitsplatzbrillen, die von Lehrkräften selbstständig bei einem Optiker ihrer Wahl beschafft worden sind, können nicht erstattet werden.

Fragen zum Verfahren beantwortet Herr Semerau unter Tel. 0431 988-5737 oder E-Mail marcus.semerau@bimi.landsh.de.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen
 
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 5. Dezember 2005 - III 15 - 0313.31-0
(NBI.MBF.Schl.-H. 2005 S. 330)

Zur Durchführung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Lehrkräfte sind zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen nunmehr Checklisten unter der Adresse www.arbeitsschutz.lernnetz.de bereitgestellt. Zur weiteren Unterstützung und Beratung in der arbeitsmedizinischen Betreuung der Lehrkräfte steht der Berufsgenossenschaftliche Arbeitsmedizinische Dienst - Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH (BAD) zur Verfügung. Die Anschriften der regionalen Zentren sowie nähere Hinweise - auch auf weitere Informationsmöglichkeiten - sind ebenfalls unter der genannten Adresse im Lernnetz verfügbar.
Ansprechpartner im Ministerium für Bildung und Frauen:
Marion Kaim - III 15 - Tel. 0431 / 988 2214
Hans-Peter Lohmann - III 155 - Tel. 0431 / 988 2439

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Arbeitsschutz an Schulen

Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 6. August 2004
(NBI. MBWFK. Schl-H.-S.-S. 203)

Für Lehrkräfte an den öffentlichen allgemein und berufsbildenden sowie an Sonderschulen des Landes Schleswig-Holstein ist ein arbeitsmedizinischer Dienst eingerichtet.
Mit der Wahrnehmung der Aufgaben von Betriebsärzten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist der Berufsgenossenschaftliche arbeitsmedizinische Dienst - Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH (BAD) Hamburg beauftragt worden.
Der BAD wird seine Arbeit in regionalen Informationsveranstaltungen vorstellen. Insbesondere Lehrkräfte erhalten Gelegenheit zur Information auf nachfolgenden Veranstaltungen:
Lübeck, Aula der Ernestinenschule, Kleine Burgstraße 24-26
13. September 2004 15.00 Uhr
Husum, Aula der Theodor-Storm-Schule, Ludwig-Nissen-Straße 62
14. September 2004 15.00 Uhr
Rendsburg, Aula der Beruflichen Schule, WISO, Kieler Straße 30
16. September 2004 15.00 Uhr.
Darüber hinaus ist eine Vorstellung des BAD auf den nächsten Schulleiterund Schulrätedienstversammlungen geplant.
 

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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein