Schulausflug Amt für Schulwesen Seite drucken

Schule/Amt für Schulwesen zahlt für Klassenfahrt
Merkblatt zur Berechnung der Wanderbeihilfen
Für Pflegekinder können 50 % der Kosten als Beihilfe aus Schulwandermitteln übernommen werden.
Das Jugendamt gewährt diesen Fällen Zuschüsse von 50 %.
Heimkinder erhalten eine Beihilfe in Höhe von 50 % der Gesamtkosten, das Jugendamt gewährt für diese Kinder einen Zuschuss von 50 %.

In anderen Fällen begründeter finanzieller Bedürftigkeit (zum Beispiel Sozialhilfeempfänger/in, Arbeitslosigkeit etc.) können Beihilfen gewährt werden. In diesen Fällen muss durch die Eltern bzw. volljährigen Schülerlinnen eine Eigenbeteiligung von mindestens 70 % der Gesamtfahrkosten getragen werden. Alle Anträge sind genau zu begründen.

Kinder von Sozialhilfeempfängern können nicht unterstützt werden.

Die Landeshauptstadt Kiel hat alle einmaligen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) pauschaliert. Diese Pauschale wird monatlich an die Leistungs­empfänger/innen ausgezahlt. Hierzu gehört auch die Beihilfe für Schulwanderfahrten.

Eltern können auf die Auszahlung der Pauschale ganz oder teilweise verzichten und diese beim So­zialamt für den Bedarfsfall ansparen. Um diesen Kindern die Mitfahrt zu ermöglichen, kann der Betrag kann auch auf ein Schulkonto o.ä. überwiesen werden.

Taschengeld wird nicht bezuschusst.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein