Landesverordnung über die Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein in den Schuljahren 2000/01, 2001/02 und 2002/03

Landesverordnung über die Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein in den Schuljahren 2000/01, 2001/02 und 2002/03 (Ferienordnung 2000/O1 bis 2002/03) Vom 12. Februar 1998 (NBI.MBWFK.Schl.-H. 1998 S. 99), geändert durch VO vom 28. März 2001

Aufgrund des § 29 Abs. 2 des Schulgesetzes (SchuIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 1990 (GVOBI. Schl.-H. S. 451), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 1997 (GVOBI. Schl.-H. S. 474), verordnet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur:

§1
(1) Die Ferien der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen werden, soweit in den Absätzen 2 und 4 sowie in § 3 Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, wie folgt festgesetzt:

1. Für das Schuljahr 2000/01

Ferien erster Ferientag letzter Ferientag Werktage
       
Sommer Do.20.07.2000 Sa.02.09.2000 39
Herbst Mo.23.10.2000 Sa.04.11.2000 12
Weihnachten Mi.27.12.2000 Sa.06.01.2001 9
Ostern Mo.09.04.2001 Di.24.04.2001 12
bewegliche Ferientage     3
       
Gesamt     75


2. Für das Schuljahr 2001/02

Ferien erster Ferientag letzter Ferientag Werktage
       
Sommer Do.19.07.2001 Sa.01.09.2001 39
Herbst Mo.22.10.2001 Sa.03.11.2001 12
Weihnachten Mo.24.12.2001 Sa.05.01.2002 9
Ostern Di.02.04.2002 Mo.15.04:2002 12
bewegliche Ferientage     3
       
Gesamt     75


3. Für das Schuljahr 2002/03

Ferien erster Ferientag letzter Ferientag Werktage
       
Sommer Do.04.07.2002 Mi.14.08.2002 36
Herbst Mo.14.10.2002 Mo.28.10.2002 13
Weihnachten Mo.23.12.2002 Mo.06.01.2003 10
Frühjahr Mo.10.03.2003 Sa.22.03.2003 12
Ostern Di.22.04.2003   1
bewegliche Ferientage     3
       
Gesamt     75



(2) Für berufsbildende Schulen, deren Unterricht im Verbund mit anderen Einrichtungen durchgeführt wird, und für überregionale Förderzentren mit Internat können die Ferien abweichend festgelegt werden. Die Gesamtdauer der Ferientage darf dabei 75 Werktage nicht überschreiten
(3) Letzter Schultag im Schuljahr 2000/01 ist Mittwoch, der 18: Juli 2001, letzter Schultag im Schuljahr 2001/02 ist Mittwoch, der 03. Juli 2002 und letzter Schultag im Schuljahr 2002/03 ist Samstag, der 28. Juni 2003.
(4) Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen enden die Sommerferien und beginnen die Herbstferien jeweils eine Kalenderwoche eher.

§2
Von den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen werden die in § 1 Abs. 1 genannten "beweglichen Ferientage" durch Beschluß der Schulkonferenz nach Absprache mit dem Schulträger und mit den benachbarten Schulen festgesetzt. Bei dieser Absprache sind insbesondere die Belange jener Eltern zu berücksichtigen, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen. Dabei können diese Tage entweder einem beliebigen Ferienabschnitt - außer den Sommerferien - zugeschlagen oder gesondert gelegt werden, z.B. in Verbindung mit den Feiertagen und für örtliche Feste.

§3
(1) In den Schuljahren 2000/01, 2001/02 und 2002/03 sind folgende Tage im ersten Schulhalbjahr letzter, im zweiten Schulhalbjahr erster Tag:

letzter Tag erster Tag
Schuljahr 2000/01 Sa. 27.01 .2001 So. 28.01.2001
Schuljahr 2001/02 Sa. 26.01.2002 So. 27.01.2002
Schuljahr 2002/03 Sa. 01.02.2003 So. 02.02.2003
(2) Abweichend davon endet das erste Schulhalbjahr des Schuljahres 2002/03 für die Jahrgangsstufe 13 der Gymnasien und Gesamtschulen mit Ablauf des letzten Ferientages der Weihnachtsferien. Das zweite Schulhalbjahr beginnt mit dem ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien.

§4
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 12. Februar 1998

Gisela Böhrk
Ministerin für Bildung, Wissenschaft
Forschung und Kültur


 Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein