Ausgangsschrift

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Lernausgangsschrift in der Grundschule aufgehoben

Runderlaß der Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport des Landes Schleswig-Holstein vom 9. Februar 1994 - III 301- 320.352.21-

Der Lehrplan Grundschule in Schleswig-Holstein (Überarbeitung 1978) schreibt in Übereinstimmung mit dem Beschluß der Konferenz der Kultusminister vom 4.11.1953 als verbundene Ausgangsschrift die Lateinische Ausgangsschrift vor.
Aufgrund neuerer schreibdidaktischer Erkenntnisse und der langjährigen erfolgreichen Erprobung der Vereinfachten Ausgangsschrift in Schulversuchen stelle ich den Grundschulen mit Beginn des Schuljahres 1994/95 frei, sich anstelle der Lateinischen Ausgangsschrift für die Einführung der Vereinfachten Ausgangsschrift zu entscheiden.
Unter Berücksichtigung der Regelungen in den Nachbarländern Schleswig-Holsteins lasse ich ebenfalls die Einführung der Schulausgangsschrift von 1968 als Alternative Zur Lateinischen Ausgangsschrift zu.
Die Entscheidung über die Einführung der Ausgangsschrift in Klassenstufe 1 trifft die Schulkonferenz (§ 92 Abs.1 Nr. 3 Schulgesetz) für die Dauer von 4 Schuljahren.
Schülerinnen und Schüler, die im Laufe des ersten Halbjahres der Klassenstufe 2 in die Klassenstufe 1 Zurücktreten oder eine Klassenstufe wiederholen, dürfen nicht dadurch benachteiligt werden, daß in der neuen Lerngruppe eine andere als die bisher erlernte Ausgangsschrift geschrieben wird.

NBI.MWFK/MFBWS.Schl.-H.1994 S. 57


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein