Anträge und Bewerbungen für das Schuljahr 2008/09

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siehe auch: Vorgriffsstunde

Anträge und Bewerbungen für das Schuljahr 2008/09
Runderlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 8. Oktober 2007 – III 1410/III149 – 330.400 -4
(NBl. Schl.-H. 10/2007 S.334)

Zur Vorbereitung der Personalplanung werden hiermit alle Lehrkräfte gebeten, die zum Schuljahr 2008/09 eine Ermäßigung oder Erhöhung ihrer Unterrichtsverpflichtung (Teilzeitbeschäftigung, auch in Form eines Sabbatjahres) oder Beurlaubung ohne Dienstbezüge bzw. deren Beendigung,
eine Versetzung aus persönlichen Gründen an eine andere Schule des Landes Schleswig-Holstein (Versetzungswünsche für das Schuljahr 2007/08, denen nicht entsprochen werden konnte, müssen wiederholt werden),
eine Versetzung im Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Ländertauschverfahren), eine Freigabeerklärung für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren in anderen Bundesländern, die Versetzung in den Ruhestand gemäß § 54 Abs. 4 LBG
– die Entlassung oder Kündigung
beantragen wollen, diese Anträge bis spätestens 15. November 2007 (Eingang im MBF) auf dem Dienstwege einzureichen. Um eine verlässliche Planung und Unterrichtsversorgung sicherzustellen, wird darum gebeten, Anträge auf Altersteilzeitbeschäftigung (Schwerbehinderte im Beamtenverhältnis sowie Lehrkräfte im Beschäftigungsverhältnis) ebenfalls zum genannten Termin einzureichen. Spätestens müssen diese Anträge mindestens drei Monate vor Beginn der Altersteilzeit gestellt werden.
Im Rahmen der „Dezentralisierung von Verantwortung im Schulbereich“ sowie „Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)“ gelten die Regelungen dieser Erlasse mit der Maßgabe, dass die erforderlichen Anträge bei der zuständigen Schule zu stellen sind.
Erst- und Wiederholungsbewerbungen für den allgemein bildenden Schuldienst und Förderzentren (Pkt. 4.1) sind an das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein zu richten, es sei denn, es handelt sich um eine Bewerbung auf eine im Rahmen der Dezentralisierung ausgeschriebene Stelle. Erst- und Wiederholungsbewerbungen für den berufsbildenden Schuldienst (Pkt. 4.2) sind an die Schulen zu richten.
Anträge, die nach den in diesem Erlass gesetzten Fristen eingehen, können nur noch in besonders begründeten, schriftlich darzulegenden Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

1 Anträge
Die Antragstellung muss mit den hierfür vorgesehenen
Vordrucken erfolgen, vgl. auch Anlagen 1 bis 13 dieses Runderlasses. Diese Vordrucke können aus dem Internet unter www.bildung.schleswig-holstein.de
Bewerberlotse/Anträge und Bewerbungen abgerufen werden.
1.1 Teilzeit für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis zum 01.08.2008
Formular: Anlage 1 Adressat: MBF a.d.D.
1.2 Teilzeit für tariflich beschäftigte Lehrkräfte zum 01.08.2008
Formular: Anlage 2
Adressat: MBF a.d.D.
1.3 Altersteilzeit für schwerbehinderte Lehrkräfte im Beamtenverhältnis zum 01.02.2008 bzw. 01.08.2008
Formular: Anlage 3
Adressat: MBF a.d.D.
1.4 Altersteilzeit für tariflich beschäftigte Lehrkräfte zum
01.02.2008 bzw. 01.08.2008
Formular: Anlage 4
Adressat: MBF a.d.D.
1.5 Beurlaubung für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis zum 01.08.2008
Formular: Anlage 5
Adressat: MBF a.d.D.
1.6 Beurlaubung für tariflich beschäftigte Lehrkräfte zum 01.08.2008
Formular: Anlage 6
Adressat: MBF a.d.D.
1.7 Sabbatjahrregelung für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis zum 01.08.2008 Formular: Anlage 7 Adressat: MBF a.d.D.
1.8 Sabbatjahrregelung für tariflich beschäftigte Lehrkräfte zum 01.08.2008
Formular: Anlage 8
Adressat: MBF a.d.D.
1.9 Elternzeit für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis Frist: 6 bzw. 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit
Formular: Anlage 9
Adressat: MBF a.d.D.
1.10 Elternzeit für tariflich beschäftigte Lehrkräfte Frist: 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit
Formular: Anlage 10
Adressat: MBF a.d.D.
1.11 Anträge auf Versetzung zum 01.08.2008
1.11.1 Anträge auf kreisinterne Versetzungen für Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Förderzentren zum 01.08.2008
Formular: Anlage 11
Adressat: zuständiges Schulamt a.d.D.
1.11.2 Sonstige Anträge auf Versetzungen in Schleswig-Holstein zum 01.08.2008
Formular: Anlage 11
Adressat: MBF a.d.D.
1.11.3 Anträge auf Versetzungen/Übernahme in ein anderes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Lehrertauschverfahrens zum 01.08.2008
Formular: Anlage 12
Adressat: MBF a.d.D.
1.12 Anträge auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhe
stand zum 01.02.2008 bzw. 01.08.2008
Formular: Anlage 13
Adressat: MBF a.d.D.

2 Versetzungen
Über Versetzungsanträge von Lehrkräften der berufsbildenden Schulen entscheiden die Schulleiterinnen und Schulleiter im Einvernehmen mit den aufnehmenden Schulen innerhalb der Schulart. Einvernehmliche Versetzungen von Lehrkräften der Gymnasien, Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen werden von den Schulleiterinnen und Schulleitern bis zur verwaltungsmäßigen Umsetzung vorbereitet.
Für die Lehrkräfte der übrigen Schularten und bei schulartübergreifenden Versetzungen gilt:
Im Bereich der Grund-, Haupt-, Realschulen sowie Förderzentren wird die Bereitschaft eines Einsatzes um den Wunschort herum von ca. 30 km erwartet. Über Anträge auf kreisinterne Versetzung im Bereich der Grund-, Haupt-, Realschulen und Förderzentren entscheiden die Schulämter, soweit es sich nicht um schulartübergreifende Versetzungen handelt. Über Versetzungsanträge von Lehrkräften dieser Schularten sowie von bzw. an Gemeinschaftsschulen oder Regionalschulen in einen anderen Schulaufsichtskreis oder an eine andere Schulart entscheidet das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein.
Zu Versetzungsanträgen werden zunächst Zwischenbescheide erteilt.

3 Ländertausch
Mit dem Beschluss vom 10.05.2001 hat die KMK ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie ein Einigungsverfahren (Lehreraustauschverfahren) beschlossen.
3.1 Im Bewerbungs- und Auswahlverfahren können im Schuldienst befindliche Lehrkräfte an Bewerbungsverfahren in anderen Bundesländern teilnehmen. Dabei sind sie verpflichtet, ihrer Bewerbung eine Erklärung über die Freigabe seitens ihrer Dienststelle beizufügen. Freigabeerklärungen sollen so großzügig wie möglich unter Beachtung dienstlicher Interessen erteilt werden. Die Länder sind übereingekommen, eine Freigabeerklärung in der Regel nicht später als zwei Jahre nach der Erstantragstellung auf Freigabe zu erteilen. Die Freigabeerklärung ist auf dem Dienstweg bis zum 15. November 2007 formlos zu beantragen. Freigabeerklärungen aus einem späteren aktuellen Anlass müssen schnellstmöglich beantragt werden. Die Freigabe wird bis zum 31. Mai 2008 bzgl. der Entscheidung des aufnehmenden Bundeslandes befristet. Die Übernahme erfolgt grundsätzlich zum Schuljahresbeginn. Der Wechsel in ein anderes Bundesland zum 1. Februar eines Jahres ist nur in Ausnahmesituationen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens möglich.
3.2 Im Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Lehreraustauschverfahren) können Lehrkräfte insbesondere aus sozialen Gründen, z.B. zur Familienzusammenführung, einen Antrag auf Übernahme in ein anderes Bundesland stellen. Das Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Lehreraustauschverfahren) stellt neben dem vorrangigen Bewerbungs- und Auswahlverfahren eine zusätzliche Möglichkeit zum Wechsel in ein anderes Bundesland dar.

Die Übernahme im Tauschverfahren nach Schleswig-Holstein bzw. der Tausch in ein anderes Bundesland erfolgt nur noch zum 1. August eines Jahres. Anträge auf Versetzung in ein anderes Bundesland (Anlage 12) zum Schuljahresbeginn 2008/09 sind bis zum 15. November 2007 vorzulegen.
Der Versetzungsantrag kann im Internet unter www.bildung.schleswig-holstein.de (Bewerberlotse/Ländertausch) abgerufen werden.

4 Bewerbungen für den Schuldienst
4.1 Bewerbungen für den Schuldienst an allgemein bildenden Schulen und Förderzentren
4.1.1 Für die Einstellung zum Schuljahresbeginn gilt für Erstbewerberinnen und Erstbewerber die Bewerbungsfrist bis zum 31. März 2008. Für Erstbewerberinnen und Erstbewerber (außer berufsbildende Schulen s. 4.2), die zum 31. Januar 2008 ihre Ausbildung beenden, gilt der 15. November 2007 als Bewerbungsschlusstermin für die Einstellung zum Beginn des 2. Schulhalbjahres. Das Zeugnis über die II. Staatsprüfung kann gegebenenfalls nachgereicht werden.
4.1.2 Die Wiederbewerberinnen und Wiederbewerber für den Schuldienst (außer berufsbildende Schulen s. 4.2) müssen bis zum 15. November 2007 formlos schriftlich unter Angabe der Bewerbernummer erklären, dass sie ihre Bewerbung aufrechterhalten. Zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen (z.B. Wohnortwechsel, gewünschter Unterrichtseinsatz) sind hierbei anzuzeigen.
4.1.3 Alle Erst- und Wiederholungsbewerber/-bewerberinnen für allgemein bildende Schulen und Förderzentren, die sich im Ministerium für Bildung und Frauen bewerben, erhalten eine Eingangsbestätigung.
4.1.4 Im Rahmen der „Dezentralisierung von Verantwortung im Schulbereich“ erfolgen in den Kreisen/ kreisfreien Städten für die jeweiligen Schularten gesonderte Stellenausschreibungen im Internet unter www.bildung.schleswig-holstein.de spätestens ab April 2008.
4.2 Bewerbungen für den berufsbildenden Schuldienst Bewerberinnen und Bewerber für den berufsbildenden Schuldienst bewerben sich direkt auf Stellenausschreibungen der berufsbildenden Schulen, die im Internet sowohl unter www.bildung.schleswig-holstein.de als auch auf den Homepages der Schulen veröffentlicht werden. Die Bewerbungstermine sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen. Initiativbewerbungen sind möglich.

5 Vorbereitungsdienst
Beginn des Vorbereitungsdienstes Der Vorbereitungsdienst
– zum 1. Schulhalbjahr beginnt am 1. August (Bewerbungsschlusstermin: 01. April des entsprechenden Kalenderjahres )
zum 2. Schulhalbjahr beginnt am 1. Februar (Bewerbungsschlusstermin: 01. Oktober des vorhergehenden Kalenderjahres).
Die Termine für den Dienstantritt in der Schule werden
durch die Schulaufsicht festgelegt. Die Termine für die Einführungsveranstaltungen des IQSH werden vom IQSH mitgeteilt.

6 Quereinstieg/Seiteneinstieg
Wenn keine geeigneten Laufbahnbewerberinnen oder -bewerber (mit Staatsexamen) mit den benötigten Fächern bzw. Fachrichtungen zur Verfügung stehen, können Interessentinnen und Interessenten mit universitärem Abschluss (Diplom, Magister oder Master) oder mit dem Abschluss einer gleichgestellten Hochschule
– in einen zweijährigen Vorbereitungsdienst (Quereinstieg) eingestellt werden.
Nach den bisherigen Erfahrungen ist die Einstellung von Quereinsteigern nur in einzelnen Schularten (bisher an Grund- und Hauptschulen sowie Berufsbildenden Schulen) und hier nur in bestimmten Fächern bzw. Fachrichtungen möglich.

Außerdem können Bewerberinnen und Bewerber ohne Staatsexamina aber mit universitärem Abschluss in einem schulischen Mangelfach und mit anschließender mehrjähriger fachlich einschlägiger Berufserfahrung – in eine zweijährige berufsbegleitende Qualifikationsphase (Seiteneinstieg gemäß Erlass vom 23. November 2004 NBl. MBWFK. Schl.-H. – S – S. 353) eingestellt werden.
Dieser Ausbildungsgang ist ebenfalls nur in bestimmten Fächern bzw. Fachrichtungen möglich. Die zum kommenden Schuljahr 2008/09 benötigten Fächer bzw. Fachrichtungen für Quereinsteigerinnen und -einsteiger sowie Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger werden zusammen mit weiteren Informationen zum Bewerbungsverfahren ab Februar 2008 im Internet unter www.bildung.schleswig-holstein.de (Bewerberlotse/Quer- und Seiteneinstieg) abrufbar sein.

7 Information beurlaubter und abgeordneter Lehrkräfte
Alle Schulleiterinnen und Schulleiter setzen die aus ihren Kollegien beurlaubten und abgeordneten Lehrkräfte über die Regelungen dieses Erlasses umgehend in Kenntnis, um ihnen eine fristgerechte Antragstellung zu ermöglichen.

In Vertretung
Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann

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